Bekanntmachung
Rahmenbekanntmachung
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) der Richtlinien "Werkstofftechnologien von morgen - Wissenschaftliche Vorprojekte in den Werkstoff- und Nanotechnologien" innerhalb des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING"
Die Rahmenbekanntmachung "Wissenschaftliche Vorprojekte in den
Werkstoff- und Nanotechnologien" ist Bestandteil der Hightech-Strategie
der Bundesregierung. Die Hightech-Strategie verfolgt mit den
Innovationsfeldern Werkstoff- und Nanotechnologien das Ziel, durch
Werkstoffinnovationen die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger deutscher
Industriebranchen auszubauen sowie die Bedingungen für Gesundheit und
Umwelt der Menschen zu verbessern. Grundlage für zukünftige
Innovationen ist eine breite Basis an wissenschaftlichen Ergebnissen.
Die Förderung von Verbünden aus Universitäten und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen kann dazu einen maßgeblichen Beitrag leisten.
Auch soll mit dieser Förderung sichergestellt werden, dass Wissenschaft
und Forschung in Deutschland im Bereich der Werkstoff- und
Nanotechnologien wettbewerbsfähig bleiben. Im Rahmen der
Forschungsarbeiten soll sich zudem wissenschaftlicher Nachwuchs in
zukunftsorientierten Hochtechnologiefeldern qualifizieren.
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt,
auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für
Industrie und Gesellschaft - WING" wissenschaftliche Vorprojekte in
Form von Institutsverbünden bestehend aus Universitäten und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu fördern.
Zentrale Ziele des WING-Programms sind die Stärkung der
Innovationskraft der Unternehmen, die Berücksichtigung des
gesellschaftlichen Bedarfs und nachhaltige Entwicklungen durch neue
Werkstoffe und ihre Technologien. Kernelement der Förderung ist die
industriell geführte Verbundforschung, bei der Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft und Forschungsinstitutionen zusammenarbeiten.
Zur Verbreiterung der Wissensbasis und zur Bearbeitung von
Fragestellungen mit visionärem industriellen Entwicklungspotenzial
sieht das WING-Programm zudem Institutsverbünde als Förderinstrument
vor.
Die Rahmenbekanntmachung "Wissenschaftliche Vorprojekte" beschreibt die
grundsätzlichen formalen und fachlichen Kriterien dieser
Fördermaßnahme. Aufrufe zur Einreichung von Projektskizzen erfolgen
über das Internet (vgl. dazu auch Nummer 7.2).
Die Bekanntmachung zielt auf viel versprechende Ansätze in der
Werkstoffforschung, die jedoch noch nicht den notwendigen Reifegrad
aufweisen, um sie in einen industriellen Maßstab zu überführen. Die
geförderten Arbeiten sollen die wissenschaftlichen Grundlagen für eine
spätere industrielle Anwendung klären. Angestrebt wird zudem der Aufbau
eines Patentportfolios mit dem Ziel der späteren wirtschaftlichen
Verwertung in Deutschland. Es sollen so die Voraussetzungen für eine
nachfolgende industriegeführte FuE-Phase mit entsprechender
industrieller Umsetzung im Rahmen einer Fördermaßnahme geschaffen
werden.
Die Fördermaßnahme "Wissenschaftliche Vorprojekte" soll die bestehende
Forschungsförderung ergänzen und eine Brücke zwischen
Grundlagenforschung und industriegeführter Verbundförderung
schlagen.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der
Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw.
Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein
Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr
entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen
Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Im Fokus der Fördermaßnahme stehen werkstoffwissenschaftliche Themen
aus den Handlungsfeldern des WING-Programms (www.bmbf.de/pub/rahmenprogramm_wing.pdf),
die folgenden Kriterien genügen müssen:
- Dem Thema wird durch die Industrie hohes Anwendungspotenzial bescheinigt.
- Das Thema ist der reinen erkenntnisorientierten Grundlagenforschung entwachsen; es bestehen aber offene wissenschaftliche Fragen, die bislang ein stärkeres Engagement der Industrie verhindern.
- Das Thema ist in Deutschland durch hervorragende, international ausgewiesene Arbeitsgruppen besetzt.
Aufgabe der wissenschaftlichen Vorprojekte ist es, die offenen
wissenschaftlichen Fragen für eine industrielle Beteiligung zu klären
und den technologischen Reifegrad zu erhöhen. Es soll so die
Entscheidungsgrundlage für weitere Investitionen in innovative
Technologien verbessert werden.
3. Zuwendungsempfänger
Gefördert werden Institutsverbünde aus rechtlich unabhängigen
Forschungseinrichtungen, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres
Zusammenwirken ermöglichen. Einzelvorhaben werden nicht
berücksichtigt.
Um die Anwendungsorientierung während der Projektdurchführung zu
gewährleisten, ist die Begleitung durch einen industriellen Beirat bei
der Antragstellung und während der Projektdurchführung zwingend
erforderlich. Die Mitglieder des Industriebeirates sollen ernsthafte
Verwertungsabsichten haben und eigene Investitionen in FuE im
Erfolgsfall des wissenschaftlichen Vorprojektes planen. Dazu muss der
Industriebeirat sowohl in die Definition der relevanten FuE-Arbeiten
als auch in die kontinuierliche Bewertung der Ergebnisse eingebunden
sein. Insbesondere ist die Beteiligung kleiner und mittelständischer
Unternehmen in den Industriebeiräten ein Ziel der Maßnahme.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Fachhochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Einrichtungen, die gemeinsam
von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur bei Erfüllung
bestimmter Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen
Aufwand bewilligt werden.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der
Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders
aufgefordert, sich an den Institutsverbünden zu beteiligen (vgl. dazu
auch Nummer 7.4).
Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der
verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit
einbezogen werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Es werden Projekte der anwendungsorientierten Grundlagenforschung
gefördert, die übergeordnete Fragestellungen der Werkstoffforschung
adressieren. Sie müssen gekennzeichnet sein durch
- anspruchsvolle und innovative Projektziele,
- hohes wissenschaftlich-technisches Risiko,
- ein der komplexen Themenstellung angemessenes arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Forschungsinstituten,
- Kompetenz der Partner sowohl zur erfolgreichen Durchführung des FuE-Projektes als auch zur späteren Umsetzung in die Praxis,
- hohes Verwertungspotenzial in Deutschland,
- aktive Begleitung durch einen Industriebeirat.
Die Antragsteller müssen durch eigene Vorarbeiten im Themenfeld des
Antrags ausgewiesen sein. Die Antragsteller haben bereits zum Zeitpunkt
der Antragstellung die Patentsituation für das im Antrag dargestellte
Verfahren oder Material zu recherchieren und im Antrag darzustellen.
Schutzwürdige Ergebnisse haben die Antragsteller entsprechend zu
sichern.
Die im Beirat vertretenen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
müssen mit einem angemessenen eigenen Beitrag in das Vorhaben
eingebunden sein. Einzelheiten zur erwarteten Industriebeteiligung
werden in separaten Aufrufen zur Einreichung von Projektskizzen
mitgeteilt (siehe dazu auch Nummer 7.2).'
Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, die keine innovative,
breitenwirksame industrielle Verwertung der Ergebnisse erwarten lassen,
ferner Projekte, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und
Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik
hinausgehen sowie Einzelvorhaben.
Die Partner eines Institutsverbundes haben ihre Zusammenarbeit in einer
Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss
eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom
BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind
(BMBF-Vordruck 0110, www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf),
nachgewiesen werden.
Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der
verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit
einbezogen werden.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des
national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm
vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt
spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine
ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung
soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen die
Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten
Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann.
Überlegungen und Planungen dazu sind im Antrag auf Bundeszuwendung
darzustellen.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht
rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung ist auf einen
Zeitraum von in der Regel 2 Jahren angelegt.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der
verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Projekts.
Einzelheiten werden in separaten Aufrufen zur Einreichung von
Projektskizzen mitgeteilt (siehe dazu auch Nummer 7.2).
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und
der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden
können.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist - unabhängig von den
BMBF-Grundsätzen - der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission
für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden
Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
- für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
- für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (NKBF 98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von
Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Rahmenbekanntmachung hat das BMBF folgende
Projektträger beauftragt:
Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH
- Nanotechnologien -
Postfach 10 11 39
40002 Düsseldorf
Ansprechpartner: Dr. Martin Böltau (Tel.: 0211/6214-465, E-Mail: boeltau@vdi.de)
und
Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner: Dr. Gerd Schumacher (Tel. 02461/61-3545; E-Mail: g.schumacher@fz-juelich.de)
Thematische Zuständigkeiten werden ggf. in den separaten Aufrufen zur
Einreichung von Projektskizzen bekannt gegeben (vgl. 7.2).
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und
Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird
die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für
Projektskizzen) dringend empfohlen (www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html).
7.2 Vorlage und Auswahl der Projektskizzen
Die Rahmenbekanntmachung "Wissenschaftliche Vorprojekte" beginnt mit
der Bekanntgabe im Bundesanzeiger und endet nach drei Jahren, ohne dass
es einer separaten Bekanntgabe zur Aufhebung dieser
Rahmenbekanntmachung bedarf.
Aufrufe zur Einreichung von Projektskizzen erfolgen über das Internet.
Informationen über bevorstehende Aufrufe, Fristen und Themen sind
direkt bei den Projektträgern und auf deren Internetseiten (www.techportal.de, www.werkstoffinnovationen.de)
erhältlich. Es sind sowohl themenoffene als auch themenspezifische
Aufrufe vorgesehen.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst
Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst
unter Nutzung von "easy" - auf dem Postweg vorzulegen. Bei
Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem
vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht
abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien
bewertet:
- wissenschaftlich-technische Qualität
- Neuheit, Innovationshöhe
- Einbindung der Industrie in die Projektdefinition und -begleitung
- Qualifikation der Partner
- Verwertungsstrategie (Marktpotenzial, Patentierungsstrategie, Umsetzungsperspektiven)
- Plattformcharakter.
Das BMBF und die Projektträger behalten sich vor, sich bei der
Bewertung der vorgelegten Vorhabenbeschreibungen für Verbundprojekte
durch ein unabhängiges, zur Vertraulichkeit verpflichtetes
Expertengremium beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung
werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das
Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und
Entscheidungsverfahren
Bei positiver Bewertung werden die Partner eines Institutsverbundes in
einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen
Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung
entschieden wird. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Vorhaben zu fördern,
stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der
oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bereits
laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante
Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung
bei den Förderentscheidungen berücksichtigt.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie
für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls
erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung
der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44
BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht
in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
7.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und
Entscheidungsverfahren (vgl. Nummer 7.3) in den Verbundprojekten
erfolgreich gewesen und zu Antragstellung aufgefordert worden, besteht
für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die
dafür benötigten Mittel können für eine
"Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" zum obigen
Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten
Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen.
Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue
FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von
Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden um
inhaltliche Doppelungen auszuschließen.
Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in
beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen
Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches
Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines
Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen;
Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und
Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen)
erhalten Sie beim BMBF, Fachreferat 515 "Forschung an Fachhochschulen"
Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, Tel.: 0228 9957-3468, ebenso wie die
"Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen".
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im
Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 30.04.2008
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
