Bekanntmachung
Bekanntmachung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinie zur Förderung der Wissenschaftlich- Technologischen Zusammenarbeit mit Mexiko
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinie zur Förderung der Wissenschaftlich- Technologischen Zusammenarbeit mit Mexiko
Vom 28. Juni 2010
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1.1 Zuwendungszweck
Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z.B. die Anbahnung
gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen.
Das Programm erleichtert die bilaterale Kooperation zwischen
Wissenschaftlern in Mexiko und Deutschland durch gemeinsame
Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte
von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten
(Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen.
Die gemeinsame deutsch-mexikanische Ausschreibung erfolgt im Rahmen der
Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf dem
deutsch-mexikanischen Abkommen über Wissenschaft und Technologie von
1974.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der FörderungSchwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
1. Biotechnologie
2. Umwelttechnologien
3. Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung,
4. Meeresforschung und -technik
5. Produktionstechnologien
6. Informations- und Kommunikationstechnologien
7. Grundlagenorientierte Forschung zu Erneuerbaren Energien und
Energieeffizienz
8. Nanotechnologie
9. Medizin und Gesundheitsforschung
10. Materialforschung
Antragsberechtigt sind deutsche und mexikanische
Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische
Unternehmen (KMU)1.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern
grundfinanziert wer-den, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen
ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren
zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht
rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt,
müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für
die Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel (Personalkosten
etc.) zur Verfügung stehen.
Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr
Forschergruppen bzw. forschungsorientierten KMUs aus Deutschland und
Mexiko unterstützt werden. Jedem Projekt steht auf deutscher sowie
mexikanischer Seite ein Leiter vor. Der jeweilige Projektleiter muss
seinen Antrag auf dem darauf vorgesehen Formular bei der für die WTZ
zuständigen Stelle des eigenen Landes (in Mexiko beim CONACYT, in
Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden
Ländern erfolgen. Anträge, die nur in einem Land eingereicht werden,
können nicht berücksichtigt werden.
5a: Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig.
Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden
Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten:
- Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch das Internationale Büro des BMBF
- Tagegelder zu je 50% durch CONACYT und die Partnereinrichtung.
Der Aufenthalt besonders qualifizierter mexikanischer Nachwuchswissenschaftler und Experten in Deutschland wird für eine Dauer von maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104,-- Euro/Tag bzw. 2.300,-- Euro/Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten.
Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten:
- Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch das CONACYT.
- Tagegelder: Der Aufenthalt in Deutschland wird für eine Dauer von in der Regel maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 €/Tag bzw. 2.300 €/Monat vom Internationalen Büro des BMBF bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77 €/Tag gezahlt.
Privater Sektor: Für mexikanische Wissenschaftler aus dem privaten Sektor werden nur die Aufenthaltskosten in Deutschland übernommen. Deutsche Wissenschaftler, die in einem KMU beschäftigt sind, können Reisekosten beantragen; Aufenthaltskosten in Mexiko müssen von den Unternehmen selber getragen werden.
5b: SachmittelDie Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
5c: WorkshopsWorkshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer
Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden
Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers
in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der
Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist
abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen
Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. a) gezahlt.
- Personalkosten
- übliche Grundausstattung, wie z. B. Büromaterial, Kommunikations-, Labor- und EDV-Ausstattung
- Aufwendungen für Übersetzungen von Arbeitsunterlagen, Dolmetschen etc.
Die Projekte können in der Regel bis zu einer Laufzeit von 2 Jahren unterstützt werden. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.
6 Verfahren6.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des BMBF (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Inge Lamberz de Bayas
E-Mail: inge.lamberzdebayas@dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821- 436
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Katja Puckhaber
E-Mail: katja.puckhaber@dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821- 435
Bis spätestens 30. September 2010
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen
Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems "ewa"
des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen
werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und
ausländischen Partner unterschriebene und mit Institutsstempel
versehene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung
finalisierten) Antrags per Post bis zum 30. September 2010 an folgende
Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft -und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Katja Puckhaber
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden
Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft -und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821-734
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 und 2 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
- Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
- Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
- Anbahnung neuer Partnerschaften
- Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
- Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
- Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden
Ergebnisse.
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender
Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller
werden voraussichtlich im Laufe des Monats Dezember über das Ergebnis
der Auswahl schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF
einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für
den Nach-weis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche
Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten
Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Die mexikanischen Partner müssen ihren Antrag bei der Consejo Nacional de Ciencia y Tecnologia, CONACYT, einreichen:
Dirección de Política y Cooperación Internacional en Ciencia y
Tecnología,
Consejo Nacional de Ciencia y Tecnología.
Av. Insurgentes Sur 1582
Primer Piso, Ala Norte
Col. Crédito Constructor
C.P. 03940, México, D. F.
Ansprechpartnerin:
María Dolores Maldonado Manjarrez
Tel: (55) 53.22.77.00 ext. 1738
Email: mmaldonadom@conacyt.mx
Für weitere Einzelheiten siehe: http://www.conacyt.mx
8 InkrafttretenDiese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die
Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren
Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen
beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio.
€ erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. €
beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen
werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen
beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10
Mio. € beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen,
die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw.
Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. € beträgt In der Regel sind die
meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig,
oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder
mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe
Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 %
nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen
Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem
Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe
Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf
Bonn, den 28. Juni 2010
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Irina Ehrhardt
