Bekanntmachung
Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Südafrika
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Südafrika
Vom 8. Juli 2010
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1.1 Zuwendungszweck
Auf der Basis des WTZ-Abkommens zwischen BMBF und DST (Department
Science & Technology) von 1996 hat sich die Kooperation in
Wissenschaft und Technologie zwischen Südafrika und Deutschland sehr
erfolgreich entwickelt.
Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die
wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (WTZ) weiter zu
intensivieren und insbesondere den gegenseitigen Austausch von
Nachwuchswissenschaftlern zu stärken. Durch Mobilitätsförderung sollen
sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte
geknüpft bzw. neue Projektkooperationen initiiert werden. Ziel ist die
Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen zwischen deutschen
und südafrikanischen Partnern. Die geförderten Aktivitäten sollen der
Vorbereitung größerer Vorhaben und insbesondere der Vorbereitung von
umfangreicheren Antragstellungen bei Förderorganisationen wie z. B.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutscher
Forschungsgemeinschaft (DFG) oder Europäischer Union (EU) dienen.
Bei gemeinsamen Projekten wird besonderer Wert auf die
wissenschaftliche Exzellenz der südafrikanischen und der deutschen
Partner gelegt. Begrüßt wird die Beteiligung von Unternehmen,
insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU)1 aus Deutschland.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der FörderungDie Förderung bezieht sich auf Anbahnungsmaßnahmen für FuE-Kooperationen zwischen herausragenden deutschen und südafrikanischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU, die dazu dienen
- die Potenziale ausgewählter Partnerländer in Wissenschaft, Forschung, technologischer Entwicklung und für die Verwertung von Forschungsergebnissen zu sondieren
- die Stärken deutscher Einrichtungen als internationale Partner in Wissenschaft, Forschung und Innovation darzustellen
- neue Kontakte zu Leistungsträgern in den Partnerländern aufzubauen und den Zugang zu international einzigartigen Forschungsstandorten und Infrastrukturen zu ermöglichen
- gemeinsam Projektideen in den forschungspolitisch wichtigen Themenbereichen der Fachprogramme des BMBF sowie der europäischen Forschungsprogramme zu entwickeln und diesbezügliche wissenschaftliche Vorarbeiten für eine erfolgreiche Antragstellung durchzuführen (Machbarkeitsuntersuchungen / Pilotmaßnahmen)
- Szenarien für strategische internationale Partnerschaften deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen und ihrer Organisationen zu erarbeiten und die Voraussetzungen für ihre Umsetzung zu schaffen.
Maßnahmen zu folgenden Themen können unterstützt werden:
- Themen aus dem Bereich der Umweltforschung
- Nachhaltigkeit bei Industrieprozessen (Industry focused sustainability)
- Nachhaltiges Ressourcen Management (Sustainable Resource Management).
- Maßnahmen in den Bereichen Bio- und Nanotechnologie.
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen
und KMU.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern
grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine
Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Anbahnungsmaßnahmen, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt
werden, müssen zusammen mit Partnern aus Südafrika durchgeführt
werden.
Jeder Aufenthalt eines südafrikanischen Wissenschaftlers in Deutschland
sollte mit einem entsprechenden Aufenthalt eines deutschen
Wissenschaftlers in Südafrika verbunden sein, bei dem die
Aufenthaltskosten in Südafrika von der südafrikanischen Seite getragen
werden.
Workshops müssen der Intensivierung und langfristigen Ausrichtung der
deutsch-südafrikanischen Zusammenarbeit im jeweiligen Fachgebiet
dienen, z. B. der Vorbereitung eines umfangreicheren Antrags bei BMBF,
DFG oder EU.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des
national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm
vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben
spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine
ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen,
inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein
Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der
Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse
gewährt.
Zum Zwecke des Ausbaus bestehender und der Anbahnung neuer
Kooperationen im Rahmen der WTZ werden Anbahnungsprojekte mit einer
Laufzeit von mindestens 1 und höchstens 2 Jahren unterstützt.
Für kleinere Anbahnungsvorhaben mit kurzer Laufzeit und geringem
Fördervolumen steht ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung, mit dem
unabhängig von der Fristsetzung dieser Förderbekanntmachung jederzeit
Anträge eingereicht werden können.
Es stehen unterschiedliche Fördermaßnahmen zur Verfügung, die im Rahmen
eines Antrags miteinander kombiniert werden können:
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig.
Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden
Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten
- Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners, finanziert durch das Internationale Büro des BMBF
- Für die Bereitstellung von Tagegeldern im Ausland ist die südafrikanische Partnerorganisation NRF zuständig.
Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten
- Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners, finanziert durch NRF
- Tagegelder: € 104 pro Tag finanziert über das Internationale Büro des BMBF (ab dem 23. Tag wird eine Monatspauschale von € 2.300 gezahlt. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von € 77 gezahlt).
Beiträge zur Kranken- und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten.
b) WorkshopsWorkshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer
Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden
Kosten z. B. der Unterbringung der südafrikanischen Gäste, des
Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und
der Anmietung von Räumlichkeiten bezu-schusst. Die Höhe des Zuschusses
ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der
südafrikanischen Gäste.
Für die Teilnahme an bilateralen Workshops in Südafrika können
Reisemittel (Flug "Economy") für die deutschen Teilnehmer zur Verfügung
gestellt. Workshops in Südafrika sind vom südafrikanischen Partner zu
organisieren und zu finanzieren.
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begrenztem Umfang und in begründeten Ausnahmefällen möglich.
d) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:- Personalkosten
- Aufwendungen für Übersetzungen von Arbeitsunterlagen, Dolmetschen etc.
Weiterhin auch nicht die übliche Grundausstattung, wie:
- Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
- Labor- und EDV-Ausstattung.
6.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt
e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Petra Ruth Mann
E-Mail: petra-ruth.mann@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-461
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Nathalie Brew
E-Mail: nathalie.brew@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-454
Das Förderverfahren ist einstufig. Bei der Erstellung von förmlichen
Förderanträgen ist das elektronische, webbasierte Antragssystem "ewa"
zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden
kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und
südafrikanischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in
der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags, zusammen mit
ggf. zusätzlichen Unterlagen einzureichen (nur ein Exemplar). Außerdem
ist bei Beantragung von Workshopkosten und Sachmittel eine ausführliche
Begründung inklusive einer Einzelauflistung der beantragten Kosten
einzureichen. Diese sind per Post sowie per E-Mail als pdf-Datei des
kompletten Antrags bis zum 15.10.2010 an folgende Adresse zu
senden:
Internationales Büro des BMBF im Projektträger beim DLR e.V.
Nathalie Brew
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: nathalie.brew@dlr.de
Bei Fragen zur Internetbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte
an:
Internationales Büro des BMBF im Projektträger beim DLR e.V.
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-734
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende
Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt
werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer
Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Übereinstimmung mit den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
- Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner Stimulation neuer Projekte mit Bezug zu den unter Punkt 2 genannten Themenschwerpunkten
- Innovationsgehalt und Anwendungsbezug
- Erfolgschancen für die Anbahnungsmaßnahme
- Gemeinsames Interesse und Nutzen für die Projektpartner
- Multilaterale Netzwerkbildung
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Chancengleichheit.
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender
Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Es ist geplant, mit den
zur Förderung angenommenen Projekten im Frühjahr 2011 zu
beginnen.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des
BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für
den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche
Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten
Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Die südafrikanischen Partner müssen parallel einen Antrag bei NRF (National Research Foundation) einreichen. Ausschreibungsfristen und Ansprechpartner siehe http://www.nrf.ac.za/.
8 InkrafttretenDiese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im
Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 08.07.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Susanne Madders
