Bekanntmachung
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
im Rahmenprogramm "Forschung für nachhaltige Entwicklungen" zum Themenfeld "Internationale Partnerschaften für nachhaltige Klimaschutz- und Umwelttechnologien und -dienstleistungen (CLIENT)"
Die grundlegende Forderung der Nachhaltigkeit ist, den nachfolgenden
Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen und den Wohlstand
aller Menschen zu erreichen und zu sichern. Die weiter
voranschreitenden Umweltprobleme wie der Klimawandel und die Folgen des
zunehmenden Ressourcenverbrauchs sind große Herausforderungen für eine
nachhaltige Entwicklung aus globaler Perspektive. Ein wichtiger
Schlüssel für die Bewältigung dieser Herausforderungen sind neue
Technologien, Dienstleistungen und Organisationsformen: Nur durch
nachhaltige Innovationen lassen sich Wirtschaftswachstum und Schutz von
Umwelt und Klima verknüpfen. Darin liegt gleichzeitig auch eine
wirtschaftliche Chance. Alle bekannten Prognosen sagen eine expansive
Entwicklung für Umwelttechnologien auf den Weltmärkten voraus und damit
Perspektiven für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Den Industrieländern wie Deutschland und den wirtschaftlich stark
wachsenden Staaten wie Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika
aber auch Entwicklungsländern wie z. B. Vietnam kommt eine
besondere Rolle in der Entwicklung und im Einsatz von
Umwelttechnologien und -dienstleistungen zu. Aus ihrer wachsenden
Wirtschaftsleistung, ihrer teils hohen Teilhabe am internationalen
Wissenschafts- und Forschungsgeschehen und aus dem gemeinsamen Leitziel
der nachhaltigen Entwicklung ergeben sich besondere Möglichkeiten: In
strategischen Partnerschaften kann der Weg für neue oder besser
angepasste nachhaltige Umwelt- und Klimaschutztechnologien und
-dienstleistungen bereitet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen
modellhafte internationale Forschungs- und Entwicklungsinitiativen
entstehen, die maßgebliche Beiträge zur Verringerung des Ausstoßes von
Treibhausgasen, zur Reduzierung der Belastung von Luft, Wasser und
Boden wie auch zur effizienteren Nutzung von Energie, Rohstoffen und
Flächen leisten.
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Ziel der Fördermaßnahme ist es, durch modellhafte Projekte
internationale Partnerschaften in Forschung, Entwicklung und Umsetzung
von Umwelt- und Klimaschutztechnologien und -dienstleistungen zu
schaffen und weiter auszubauen sowie Leitmarktentwicklungen in diesem
Feld anzustoßen. Dabei stehen neben den technologischen Aspekten auch
sozioökonomische Aspekte und Fragen der guten Regierungsführung (good
governance) sowie frühzeitige Einbindung relevanter Akteure (stake
holder involvement) im Vordergrund.
Die Fördermaßnahme konkretisiert die Hightech-Strategie, den Masterplan
Umwelttechnologien der Bundesregierung sowie die
Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung durch die Förderung
von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in Kooperation mit
maßgeblichen Einrichtungen in dem jeweiligen Partnerland durchgeführt
werden. Der Einpassung der Technologien an die Bedarfe vor Ort, der
Verbindung mit den geeigneten Organisationsformen und Dienstleistungen
sowie der konkreten Umsetzung der entwickelten Ansätze kommt eine
besondere Bedeutung zu.
Als ein führendes Exportland von Umwelttechnologien nimmt Deutschland
seine Verantwortung für die UN-Millenniumsentwicklungsziele wahr, und
trägt mit der Fördermaßnahme zum Aufbau einer weltweiten Partnerschaft
für Entwicklung und zu ökologischer Nachhaltigkeit bei. Die
Fördermaßnahme dient auch der Umsetzung des
Heiligendamm-L'Aquila-Prozesses, die zielgerichtete, partnerschaftliche
Zusammenarbeit mit wichtigen Schwellenländern voranzubringen.
Über die Förderfelder wird im Rahmen des Forschungspolitischen Dialogs
zur Nachhaltigkeit des BMBF mit den Partnerländern Einvernehmen
erzielt. Durch die forschungsspezifische Dialogreihe zur Nachhaltigkeit
mit Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika ("Dialogue for
Sustainability", kurz: D4S) soll die länderübergreifende Zusammenarbeit
in wichtigen Forschungsthemen wie z.B. Klimaschutz, Landnutzung,
industrielle Wasserbehandlung, Ressourceneffizienz, Umwelttechnologie
und -dienstleistungen sowie Umweltökonomie auf- und ausgebaut werden.
Der internationale Dialog zur Nachhaltigkeitsforschung ergänzt die
Hightech-Strategie und die Internationalisierungsinitiative des
BMBF.
Die angestrebten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen
wirkungsvolle Impulse geben, um die Umweltbelastungen in den
Partnerländern zu reduzieren und einen Beitrag zum globalen Klimaschutz
zu leisten. Dies kann zum Beispiel über eine intelligente und
effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen, eine Erhöhung der
Energieeffizienz, auch über eine Verminderung schädlicher Emissionen in
Luft, Wasser und Boden oder über innovative Dienstleistungen erreicht
werden. Die zu untersuchenden Fragestellungen sollen so weitreichend
und bedeutend sein, dass eine starke Hebelwirkung vor Ort und eine
Ausstrahlung in den internationalen Raum erzielt wird. Gleichzeitig
sollen die wirtschaftliche Wettbewerbsposition Deutschlands und der
beteiligten Partnerländer gemeinsam gestärkt und ausgebaut sowie neue
Arbeitsplätze geschaffen werden.
Angesprochen sind alle Wirtschaftsbereiche für Technologien, Güter und
Dienstleistungen, die der Vermeidung, Verminderung und Beseitigung von
Umweltbeeinträchtigungen sowie der Wiederherstellung bereits
geschädigter Umweltfunktionen dienen und somit einen Beitrag zu einem
nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen leisten. Als
wichtigem Element in der Generierung nachhaltiger Entwicklungen kommt
inter- und transdisziplinärem Arbeiten besondere Bedeutung zu.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der
BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis
und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung
(BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf
Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber
entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Im Zentrum der Fördermaßnahme steht die Durchführung von
bedarfsorientierten, modellhaften Verbundvorhaben zur Entwicklung und
Umsetzung speziell an die Partnerländer angepasster umweltentlastender
Technologien einschließlich der Entwicklung von Prototypen oder
pilothaften Anwendungen. Auch können Forschungs- und
Entwicklungsarbeiten zur Einbringung neuer technischer Ausrüstungen in
bestehende Anlagen gefördert werden, nicht jedoch hiermit verbundene
Großinvestitionen oder die Errichtung neuer Produktionsanlagen. Der
Fokus liegt auf der Entwicklung oder der Anpassung integrierter
Umwelttechnologien. Die Betrachtung nachgeschalteter, so genannter
"End-of-Pipe-Technologien" wird nicht ausgeschlossen, soweit diese eine
effektive Lösung darstellen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf
innovativen Dienstleistungen, einschließlich vorlaufender und
technologiebegleitender Dienstleistungen.
Die Verbundvorhaben sollen von Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam
getragen werden. Im Rahmen von ausgewählten Förderfeldern sollen
Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchgeführt werden, die eine
erhebliche wirtschaftliche Bedeutung besitzen, risikobehaftet und
innovativ sind. Von hoher Priorität sind integrierte Ansätze, welche
die Technologie- und Dienstleistungsentwicklung im Kontext der
wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und naturräumlichen
Rahmenbedingungen in den Partnerländern und ggf. auch der politischen
Gestaltungsoptionen betrachten.
Bei der Einführung von innovativen Umwelttechnologien sind insbesondere
wissensbasierte Dienstleistungen eine notwendige Voraussetzung für eine
langfristige und nachhaltige Nutzung der neuen Technologien.
Dienstleistungen werden außerdem als ein Treiber für
Technologieinnovationen betrachtet und hängen eng mit dem Wachstum auf
Zukunftsmärkten zusammen. Besondere Bedeutung kommt Dienstleistungen
zu, die am Anfang der Wertschöpfungskette stehen. Beispielhaft zu
nennen sind Planung und Projektierung von Pilotanwendung von
Umwelttechnologien, die Entwicklung von innovativen und
standortspezifischen Dienstleistungskonzepten im Umweltbereich für die
Finanzierung, die Betriebsführung und die Wartung, bis hin zu
Betreibermodellen. In Frage kommen auch Konzepte zur Integration von
Qualifizierungsangeboten. Darüber hinaus stehen auch
technologiebegleitende Dienstleistungen im Fokus. Im Rahmen dieser
Förderrichtlinie besteht daher die Möglichkeit zur Förderung
eigenständiger Vorhaben zur Entwicklung von innovativen
Dienstleistungen in den u.a. Schwerpunktbereichen. Denkbar sind auch
Vorhaben, die auf die qualifizierte Beratung für den
Dienstleistungsexport- in die Partnerländer zielen (z. B. durch Aufbau
von länder- und branchenspezifischen Informationssystemen insbesondere
für Dienstleistungen). Anpassungsmaßnahmen und Beratungstätigkeiten
können nur gefördert werden, wenn sie Teil eines Verbundvorhabens
sind.
Kooperationen mit Partnern in Brasilien, Russland, Indien, China,
Südafrika und Vietnam stehen im Vordergrund dieser Bekanntmachung. Es
kann darüber hinaus die regionale Ausstrahlung der Vorhaben in
Nachbarländer unterstützt werden.
Voraussetzung für die Förderung von Kooperationsprojekten mit weiteren
Ländern ist die Einbindung relevanter Akteure und eine grundsätzliche
Vereinbarung auf Regierungsebene hierzu.
Im Vorfeld von FuE-Verbundvorhaben, die ab dem zweiten Stichtag (siehe
7.2.1) beantragt werden, ist auch die Förderung eines
Definitionsprojektes (siehe 7.2.3 ) als vorbereitende Maßnahme möglich.
Gegenstand eines Definitionsprojektes kann u. a. eine nutzerorientierte
Bedarfs- und Marktanalyse, die Erschließung der Rahmenbedingungen oder
auch die Einbringung geeigneter Verbundpartner sein.
Die Förderung umfasst grundsätzlich deutsche Unternehmen und
Institutionen. Die Förderung der ausländischen Projektteilnehmer durch
die Partnerländer oder deren Einbringung als Eigenleistung wird
vorausgesetzt. Für ein Gelingen der beantragten Projekte sind die
politische Akzeptanz der Vorhaben in den beteiligten Ländern und die
Einbeziehung der Anwender vor Ort unabdingbar.
Inhaltliche Schwerpunkte dieser Fördermaßnahme sind:
Technologien bzw. Dienstleistungsinnovationen für
nachhaltige Entwicklungen in den Bereichen
- Klimaschutz: Verminderung der Emission von CO2- und anderen Treibhausgasen in allen industriellen Bereichen, Abtrennung von CO2 und Verwertung als chemischer Grundstoff, Erhöhung der Energieeffizienz in der Produktion zur Minderung von Treibhausgasemissionen, Produkt- und Produktionsintegrierter Umweltschutz / Cleaner Production, Betriebliches Management, Anpassung an Klimawandel
- Ressourcennutzung: Rohstofferschließung und -management, Produktionsintegrierter Umweltschutz / Cleaner Production, Ressourceneffizienz (Rohstoffe, Material), Rohstoffsubstitution, Schließung von Stoffkreisläufen und Recycling
- Landmanagement: innovative Landnutzungsmethoden (z. B. Präzisionslandwirtschaft), Flächenrecycling-Technologien, angepasste technische Infrastruktursysteme, angewandte Fernerkundung und Geoinformationsdienstleistungen für eine integrierte Regionalplanung
- Wassermanagement: Regionales/Urbanes Wasserressourcenmanagement, Energie- und verbrauchsoptimierte Wasserinfrastrukturen (z. B. Trinkwassergewinnung, Abwasserbehandlung, Rückgewinnung von Wasserinhaltsstoffen und Bewässerungstechnologien), Gewässersanierungstechnologien, Planungsinstrumente für die Wasserwirtschaft (z. B. GIS, Fernerkundung und DSS)
Es sind darüber hinaus länderspezifische sowie übergreifende
Vernetzungs- und Begleitmaßnahmen vorgesehen.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt als "lernendes Programm". Die
jeweils aktuellen länderspezifischen Themenschwerpunkte sind bei den
unter Kapitel 7 genannten Stellen zu erfragen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Wirtschaftsunternehmen
sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die
Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird
ausdrücklich begrüßt. Zur KMU-Definition der Europäischen Kommission
siehe:
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern
grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen
ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren
zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- die Zusammenarbeit von unabhängigen Einrichtungen aus Wirtschaft und Wissenschaft mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung der gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
- eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung (insbesondere KMU) durch mindestens einen relevanten Akteur der Wertschöpfungskette (Vorstufe, Hersteller oder Anwender je nach Ausrichtung des Projekts)
- die Einbeziehung mindestens einer, möglichst aber mehrerer wesentlicher Einrichtungen (bevorzugt Unternehmen oder Forschungseinrichtungen) im Partnerland mit eigenständigen Forschung- oder Entwicklungsbeiträgen.
- Im Sinne des transdisziplinären Ansatzes ist die aktive Einbeziehung von weiteren Einrichtungen aus dem Partnerland ("Stakeholder") auch ohne eigenständigen Forschungsbeitrag, z.B. Behörden, wichtig.
- Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt werden.
Die Verbundvorhaben sollen zunächst eine Laufzeit von drei Jahren, die
vorgeschalteten Definitionsprojekte (siehe 7.2.3) eine Laufzeit von
sechs Monaten nicht überschreiten.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des
beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut
machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische
europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich
ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten
bilateralen Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt
werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag
kurz dargestellt werden.
Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, an koordinierenden Prozessen
mitzuwirken, die im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen
Zusammenarbeit (WTZ), des Nachhaltigkeitsdialogs und des
Integrations-Transferprojektes sowie ggf. weiterer Begleitvorhaben
stattfinden.
Die Verbundpartner aus Deutschland haben ihre Zusammenarbeit in einer
Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss
eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene
Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt -
Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html)
entnommen werden. Es wird empfohlen, auch mit den internationalen
Partnern eine Kooperationsvereinbarung zu treffen.
5. Art und Umfang der Zuwendung
Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht
rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und
Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.
Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach
Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden
können. Der Gemeinschaftsrahmen der EU lässt für Vorhaben der
Verbundforschung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine
differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren
Förderquote führen kann.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und
der Fraunhofer-Gesellschaft -FhG - die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 100 % gefördert werden
können.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden
grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf
Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für
FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des
BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von
Unterlagen
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF den
Projektträger - Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
beauftragt.
Abhängig vom jeweiligen Themenbereich werden weitere Projektträger des
BMBF (Projektträger Jülich, Projektträger Karlsruhe) mit der Abwicklung
der Maßnahme eingeschaltet. Zur Einholung weiterer Informationen und
zur fachlichen Beratung kann mit dem zuständigen wissenschaftlichen
Mitarbeiter Kontakt aufgenommen werden:
Herr Roland Keil
Tel.: 0228/3821-578
Fax: 0228/3821-540
E-Mail: roland.keil@dlr.de
Internet: http://pt-uf.pt-dlr.de/
Zur Vorlage von Skizzen für FuE-Verbundvorhaben und von Anträgen für
Definitionsprojekte ist das elektronische System pt-outline zu
verwenden (s. Kap. 7.2.1 und 7.2.3).
Die Nutzung des elektronischen Systems "easy" zur Vorlage förmlicher
Anträge für FuE-Verbundvorhaben wird dringend empfohlen. Vordrucke für
förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und
Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.
7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Für FuE-Verbundvorhaben (siehe 7.2.1 und 7.2.2) ist ein zweistufiges,
für Definitionsprojekte (siehe 7.2.3) ein einstufiges Auswahlverfahren
vorgesehen.
Die u.g. Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet
eingehende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen können aber
möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen für
FuE-Verbundvorhaben
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst
aussagefähige Projektskizzen bis zu folgenden Stichtagen
vorzulegen:
31.08.2010
31.08.2011
31.08.2012
Falls weitere Einreichungstermine eingerichtet werden, können diese dem
Internetauftritt zur Fördermaßnahme entnommen werden (www.fona.de/client).
Die Projektskizzen sind durch die vorgesehenen Koordinatoren nach
Abstimmung mit den vorgesehenen Verbundpartnern auf Deutsch und
Englisch über das Internet-Portal pt-outline einzureichen. Den Zugang
zu diesem Portal bietet die Internetseite: www.fona.de/client
Den pt-outline-Formblättern ist eine Projektbeschreibung beizufügen,
die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen
zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang auf Deutsch / Englisch:
maximal jeweils zwölf Seiten, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11,
1,5-zeilig):
- Deckblatt
Thema des beabsichtigten Verbundprojektes, Partnerland,
Zuordnung zu einem der in Kap. 2 genannten Themenbereiche 1-4 mit Schlagworten, Angaben zu Gesamtkosten und Projektdauer, Anzahl und Art der Partner sowie Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Skizzeneinreichers
- Ausgangssituation
u. a. ökologische und volkswirtschaftliche Relevanz im Partnerland, Bedarf bei den Unternehmen - Zielsetzungen
Darstellung der Projektziele ausgehend vom Stand der Technik und des Wissens - Lösungsweg
Beschreibung der notwendigen FuE-Arbeiten sowie der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird - Nationale und internationale
Kooperationspartner
Arbeitsteilung und Beschreibung der eingebundenen Partner aus Forschungseinrichtungen und Unternehmen (Kernkompetenzen, Leistungsfähigkeit, Infrastruktur, Anzahl der Mitarbeiter, ggf. Konzernzugehörigkeit etc.) sowie Zusammenarbeit mit Dritten - Nachhaltigkeitspotenzial
ökologische und sozioökonomische Wirkungen (qualitativ und quantitativ) - Kostenabschätzung
Angabe der voraussichtlichen Kosten und der Beteiligung mit Eigenmitteln, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand - Ergebnisverwertung
Erfolgsaussichten, Anwendungspotenziale und Umsetzungskonzepte zur Verwertung der Vorhabensergebnisse nach Ende der Förderung (Verwertungsplan) - Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR
siehe dazu: http://www.bmbf.de/pub/know_how_internationale_kooperation.pdf (für Dienstleistungsinnovationen nicht zwingend)
Zusätzliche Angaben zum Partnerland:
- Bedarfe im Partnerland
- erwartete Ziele im Partnerland
- bisherige Kontakte und Kooperationen im Partnerland
- Angaben zur Mitwirkung relevanter Stakeholder
- Markt- und Wettbewerbsanalyse über das verfolgte Forschungsthema im Partnerland
- Sichtung, Prüfung und Bewertung von für das Vorhaben und das Partnerland relevanten Programmen von anderen Akteuren (Rahmen- und Förderprogrammen, Vorhaben, strategischen Ansätze usw.) Diese Akteure können andere Ressorts oder Förderorganisationen in Deutschland sein, Programme im Partnerland oder Programme multilateraler Organisationen wie der EU-Kommission. Im Hinblick auf eine spätere Implementierung der F&E-Ergebnisse im Partnerland sind ggf. zum Zeitpunkt der Antragstellung auch Programme von Entwicklungsbanken, wie z.B. KfW Entwicklungsbank oder Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft GmbH (DEG), Weltbank u.ä. zu sichten und bei der Projektplanung zu berücksichtigen.
- Eine unterschriebene Absichtserklärung von Vertretern der beteiligten Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Mitwirkung ist den Unterlagen beizufügen.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer
Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:
- Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung
Umweltentlastung (qualitativ und quantitativ, wie z.B. Energie- und Rohstoffeffizienz, Schadstoffvermeidung) und sozioökonomische Wirkungen (Kosteneinsparungen für Unternehmen; Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, sozialverträgliche Entwicklung) - Innovationsgrad
Hochwertigkeit der Technologie oder Dienstleistung, Neuartigkeit der Fragestellungen und Lösungsansätze für das Partnerland, Forschungsrisiko - Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und
Wissenschaft
Interdisziplinarität, Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete, Konzept für die Verbundkoordinierung, KMU-Beteiligung im Verbund - Umsetzbarkeit und Erfolgsaussichten
Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse, Chancen-Risiko-Abwägung für die langfristige Umsetzung, Anwendbarkeit und Ergebnistransfer - Analyse des Partnerlandes
Analyse des relevanten Marktes in den Partnerländern, Analyse des sozioökonomischen Hintergrundes des relevanten Marktes, Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen des Partnerlandes etc.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung
geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den
Interessenten schriftlich mitgeteilt. Es ist beabsichtigt, über die
Projektskizzen innerhalb von vier Monaten nach dem Stichtag zu
entscheiden.
Die eingereichten Projektskizzen werden durch das BMBF bzw. den
Projektträger mit den zuständigen Stellen des jeweiligen Partnerlandes
im Hinblick auf die bilaterale Prioritätensetzung und Ko-Finanzierung
abgestimmt. Eine geeignete Information bzw. Vorabstimmung in den
Partnerländern durch die dortigen Projektpartner kann daher hilfreich
sein.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge für
FuE-Verbundvorhaben
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv
bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche und ausführliche
Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung
entschieden wird. Die Bewertung richtet sich nach den unter 7.2.1
genannten Kriterien unter besonderer Berücksichtigung der Arbeits- und
Meilensteinplanung. Die Förderung setzt ferner voraus, dass die
Regierung des beteiligten Partnerlandes einverstanden ist und an dem
Vorhaben mitwirkt und es unterstützt. Die Verständigung hierzu erfolgt
durch das BMBF auf der politischen Ebene.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der
Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für die Bewilligung,
Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die
Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des
Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung
gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen
Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des
elektronischen Antragssystems "easy" (www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html)
dringend empfohlen.
Anträge für länderspezifische Begleitmaßnahmen
Die Fördermaßnahme soll durch geeignete Koordinierungs- und
Begleitmaßnahmen unterstützt werden, die im Rahmen einer
Vor-Ort-Präsenz projektübergreifend Informationen über beispielsweise
die relevanten rechtlichen oder institutionellen Rahmenbedingen sammeln
und aufbereiten sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen vornehmlich im
Hinblick auf eine Umsetzungsorientierung der Projektergebnisse
durchführen. Hierzu gehört auch eine themenübergreifende Koordination
und Vernetzung der Projekte sowie die Darstellung der Projekte im
Partnerland.
Die Durchführung dieser Maßnahmen kann FuE-Förderanträge ergänzen oder
auch als separates Vorhaben beantragt werden. Projektanträge für
separate Vorhaben sind bis zum 31.08.2010 beim Projektträger (s. Kap.
7.1) vorzulegen.
Die Umsetzung des Förderschwerpunktes erfolgt als "lernendes Programm".
Das BMBF behält sich vor, ggf. weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung
der Fördermaßnahme wie auch zur internationalen Zusammenarbeit zu
implementieren.
7.2.3 Vorlage von Projektanträgen für
Definitionsprojekte
Für Definitionsprojekte (Sondierungsmaßnahmen und
Machbarkeitsuntersuchungen) gibt es nur eine Verfahrensstufe. Die
Definitionsprojekte sollen Laufzeiten bis sechs Monate aufweisen und
maximal eine Förderung von 60.000 € erhalten. Zuwendungsfähig sind
Reisekosten, Personalkosten sowie Sonstige Vorhabenskosten. In
Abweichung von Kapitel 5 beträgt die Förderquote für alle
Wirtschaftsunternehmen, einschließlich KMU maximal 50 % der
zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Zuständiger Projektträger für diesen Bereich ist das Internationale
Büro des BMBF:
Internationales Büro des BMBF
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur
fachlichen Beratung mit dem für diese Bekanntmachung zuständigen
wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen:
Herr Patrick Ziegler
Tel.: 0228/3821-429
Fax: 0228/3821-444
E-Mail: patrick.ziegler@dlr.de
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Die Projektanträge sind auf Deutsch oder Englisch (deutsche
Zusammenfassung zwingend erforderlich) über das Internet-Portal
pt-outline einzureichen. Den Zugang zu diesem Portal bietet die
Internetseite: www.fona.de/client
Die Projektanträge sind bis zu folgenden Stichtagen vorzulegen:
31.08.2010
31.08.2011
Falls weitere Einreichungstermine eingerichtet werden, können diese dem
Internetauftritt zur Fördermaßnahme entnommen werden (www.fona.de/client).
Den pt-outline-Formblättern ist eine Projektbeschreibung beizufügen,
die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen
zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang maximal zehn Seiten,
Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig):
- Deckblatt
Thema des beabsichtigten Definitionsprojektes, Partnerland, Zuordnung zu einem der in Kap. 2 genannten Themenbereiche 1-4, Angaben zu Gesamtkosten und Projektdauer des Definitionsprojektes, Anzahl und Art der Partner sowie Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers - Zielsetzungen
Darstellung der Projektziele ausgehend von Stand der Technik und des Wissens, klare Trennung und Beschreibung der Ziele der Definitionsphase und der Ziele der Maßnahme, die durch das Definitionsprojekt vorbereitet werden soll - Lösungsweg
Beschreibung der notwendigen Arbeiten in der Definitionsphase sowie der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird - Nationale und internationale
Kooperationspartner
Arbeitsteilung und Beschreibung der eingebundenen Partner aus Forschungseinrichtungen und Unternehmen (Kernkompetenzen, Leistungsfähigkeit, Infrastruktur, Anzahl der Mitarbeiter, ggf. Konzernzugehörigkeit etc.) sowie Zusammenarbeit mit Dritten - Nachhaltigkeitspotenzial
inhaltliche Beschreibung der Umweltbereiche und Themenschwerpunkte sowie des erwarteten Nachhaltigkeitspotenzials (ökologische und sozioökonomische Wirkungen) - Kostenkalkulation
Aufstellung der voraussichtlichen Kosten des Definitionsprojektes und der Beteiligung mit Eigenmitteln, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personal- und Reiseaufwand.
Zusätzliche Angaben zum Partnerland:
- erwartete Ziele in den betrachteten Ländern
- bisherige Kontakte und Kooperationen im Partnerland und angestrebte Kontaktanbahnung während der Sondierungsphase
- Sichtung, Prüfung und Bewertung von für das Vorhaben und das Partnerland relevanten Programmen von anderen Akteuren (Rahmen- und Förderprogrammen, Vorhaben, strategischen Ansätze usw.). Diese Akteure können andere Ressorts oder Förderorganisationen in Deutschland sein, Programme im Partnerland oder Programme multilateraler Organisationen wie der EU-Kommission, der Weltbank, der KfW Entwicklungsbank oder DEG u.ä.
Die eingegangenen Projektanträge werden nach folgenden Kriterien
bewertet:
- Thematischer Bezug
Bezug des verfolgten Forschungsthemas zur vorliegenden Förderrichtlinie - Qualität und Relevanz
des angestrebten Forschungsansatzes (z. B. Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, ggf. eine intelligente Verknüpfung mit Dienstleistungen, Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft) - Qualifikation der Projektpartner
Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die deutsche(n) Partnereinrichtung(en) - Umsetzbarkeit und Erfolgsaussichten
Ansätze zur Verwertung der Ergebnisse, Chancen-Risiko-Abwägung, Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit der Projektanbahnungen, Anwendbarkeit und Ergebnistransfer - Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Definitionsprojektes.
Es ist beabsichtigt, über die Projektanträge innerhalb von zwei Monaten
nach dem Stichtag zu entscheiden. Für ausgewählte Projekte ist dann
umgehend ein förmlicher Förderantrag nachzureichen.
Zum Ende der Definitionsprojekte müssen die Projektleiter einen
vollständigen Vorhabensantrag im Rahmen der dann aktuellen
Bekanntmachung einreichen oder in einemdetaillierten Abschlussbericht
erläutern, warum ein Antrag auf Projektförderung für nicht sinnvoll
erachtet wird. Für den Antrag gelten die unter 7.2.2 erläuterten
Bedingungen.
8. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger
in Kraft.
Bonn/Berlin, den 17. Mai 2010
