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Richtlinien über die Fördermaßnahme "Wettbewerb Kommunen in neuem Licht" im Rahmen des Förderprogramms "Optische Technologien"
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Fördermaßnahme "Wettbewerb Kommunen in neuem Licht" im Rahmen des Förderprogramms "Optische Technologien"
vom 26.05.2009
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1.1 Zuwendungszweck
Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Entwicklung der LED-Technik
für die Allgemeinbeleuchtung seit mehreren Jahren in Verbundprojekten von
Industrie und Wissenschaft gefördert. Die rasche Umsetzung der
Forschungsergebnisse in die Praxis, in eine möglichst rasche und große
Wertschöpfung in Deutschland insbesondere bei der leuchtenherstellenden,
mittelständischen Industrie, erfordert jetzt entsprechende Impulse von Seiten
der Politik für diese Technologie.
Leuchtdioden stehen weltweit vor der
Markteinführung in die Allgemeinbeleuchtung. Wegen ihrer technischen Vorteile,
ihrer positiven Wirkungen unter physiologischen Aspekten für die Menschen und
der geringeren Belastungen für die Umwelt (Lebensdauer, Energieverbrauch,
Flexibilität, Entsorgung, Wartung) ist davon auszugehen, dass sich diese Technik
in den kommenden Jahren durchsetzen wird.
Gespräche mit Experten haben
ergeben, dass die LED-Technologie heutige Beleuchtungssysteme nicht einfach
ersetzen kann. Die technische Planung, die Verarbeitung, die Installation, die
Wartung und die Nutzung für das Wohlbefinden der Menschen setzen ein
grundsätzlich geändertes Herangehen/Planen an die neuen Beleuchtungssysteme
voraus. Weiterhin fehlt es an Regeln/Richtlinien die physiologischen Aspekte
betreffend.
Das BMBF will deswegen mit dem vorliegenden Wettbewerb
"Kommunen in neuem Licht" die Schaffung solcher öffentlicher
Demonstrationsobjekte im kommunalen Bereich für den Einsatz von Leuchtdioden für
die Allgemeinbeleuchtung stimulieren, die die Diffusionshemmnisse beim Einsatz
der neuartigen Technik überwinden helfen. Der Wettbewerbscharakter stellt
sicher, dass die notwendigen Impulse für den erforderlichen Paradigmenwechsel
durch die Akteure selber kommen, notwendige Veränderungen in einem
Buttom-Up-Prozess beispielhaft erreicht werden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der FörderungIm Rahmen des
Wettbewerbs sind konkrete Planungen zu Demonstrationsprojekten und deren
zeitnaher Umsetzung gefordert, die die oben genannten Diffusionshemmnisse
überwinden helfen. Die entsprechende Umsetzung und die dabei zu
berücksichtigenden begleitenden Arbeiten werden im Erfolgsfall
unterstützt.
Es werden zwei Einsatzfelder der Allgemeinbeleuchtung im Rahmen
des Wettbewerbs adressiert:
- Innenbeleuchtung von Gebäuden (sowohl Neubau als auch Sanierung)
- Außenbeleuchtung mittels LED, beispielsweise Straßen- oder Tunnelbeleuchtung.
Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Phasen:
- Planungsphase: Erarbeitung von Unterlagen im Umfang von ca. 20 Seiten mit Darlegung des Demonstrationsobjektes und einem relevanten Umsetzungskonzept (Anforderungen siehe unten).
- Umsetzungsphase: Bis zu 10 Demonstrationsobjekte in den zwei oben genannten Einsatzfeldern werden mit einer Fördersumme von jeweils bis zu 2 Mio. € gefördert (nur bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Ausgaben); diese werden nach Abschluss der Planungsphase auf Basis der eingereichten Unterlagen ausgewählt. Weiterhin werden für die erfolgreichen Demonstrationsobjekte Plaketten und Urkunden vergeben.
Wichtige Kriterien
sind beispielsweise: Energieeffizienz, Kosteneffizienz bei Einrichtung und
Betrieb, organisatorische Innovationen, wie contracting-Modelle, Ausstrahlung
sowie prinzipielle Übertragbarkeit auf andere Objekte.
Auch Kombinationen
mit herkömmlichen Beleuchtungssystemen sind zulässig, prämiert wird jedoch nur
der auf die LED-Beleuchtung entfallende Anteil.
Es sollen Aussagen zu
folgenden Fragen gegeben werden:
- Planung der konkreten Beleuchtungssituation
- Effizienzbetrachtung beim Betrieb der neuen LED-Beleuchtungslösung
- Technologische Ausführung, insbesondere Ausnutzung der spezifischen Charakteristika der LED-Technologie, z.B. die Möglichkeit der Lichtsteuerung
- Verträglichkeit mit geltenden Richtlinien
- Einbeziehung des Beleuchtungskonzepts in allgemeine planerische Randbedingungen
- Akzeptanzfragen in der Bevölkerung
- Allgemeine Kosten-Nutzen-Betrachtung aus kommunaler Sicht (z.B. interkommunale Wettbewerbsfähigkeit)
- Gestaltung von Geschäftsprozessen, die Investitionen für weitere Installationen energieeffizienter Beleuchtungslösungen erleichtern, z. B. durch Entwicklung neuer Finanzierungswerkzeuge bzw. Geschäftsmodelle (z. B. Contracting-Lösungen)
- Sicherstellung der Umsetzung (z. B. durch die Einbindung lokaler Akteure) innerhalb von 18 Monaten
- Beiträge Dritter (auch finanzielle) im Rahmen einer Public-Private-Partnership;
- Aufbau, Entwicklung und Organisation geeigneter kommunaler Strukturen, z. B. durch geeignete Dienstleistungen
- Übertragung und Bereitstellung von Erfahrungen für andere Städte bis zu fünf Jahre nach Fertigstellung.
Antragsberechtigt
sind Kommunen und Landkreise sowie kreisfreie Städte. Darüber hinaus sind andere
Institutionen (z.B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
Unternehmen und andere Konsortien) antragsberechtigt, sofern die Kommunen in dem
als Verbundprojekt auftretenden Konsortium die Federführung
innehalten.
Räumliche Geltungsbereiche müssen Gemeindegebiete, Stadtteile,
Städte oder Gebiete kooperierender Kommunen sein. Es steht den Kommunen frei,
notwendige Dienstleistungen im Unterauftrag zu vergeben.
Die Partner eines "Verbundprojekts" haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html) entnommen werden.
5. Art und Umfang, Höhe der ZuwendungDie Zuwendungen
können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt
werden.
Bemessungsgrundlage für Kommunen, Hochschulen, Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der
Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten),
die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage
für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach
Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach
BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich
mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die
Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der
EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation
(FEuI-Beihilfen) berücksichtigen.
Bei Zuwendungen an
Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen
an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
(ANBest-GK) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides und die Besonderen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf
Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf
Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBest-P).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf
Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für
Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
für FuE-Vorhaben (NKBF98).
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
VDI
Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468
Düsseldorf
beauftragt.
Ansprechpartner für die Fördermaßnahme ist Lars
Unnebrink, Tel.: 0211/6214-598; E-Mail: unnebrink@vdi.de
Vordrucke für Förderanträge,
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der
Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur
Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des
elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen:
Skizzen: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html
Anträge: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.
7.2 Zweistufiges FörderverfahrenDas Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten
Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens
31.12.2009 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die
Skizzen sind in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form
unter Nutzung von "easy-Skizze" einzureichen.
Die Vorlagefrist gilt nicht
als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber
möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Teilnehmer reichen einen
begutachtungsfähigen Vorschlag im Umfang von ca. 20 DIN A4-Seiten ein. Aus der
Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung
abgeleitet werden.
Die Unterlagen müssen belastbare Aussagen zu den unter
Kap. 2 aufgeführten Punkten beinhalten. Zum besseren Verständnis ist das
Einbringen von grafischen Darstellungen erwünscht. Zwingend ist eine planerische
bzw. kartografische Darstellung der geplanten Maßnahme erforderlich. Es steht
den Einreichern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für
eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Die eingegangenen
Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Bezug zum Wettbewerb
- Innovationsgrad der Beleuchtungslösung im Vergleich zu bereits installierten (konventionellen) Lösungen
- Energieeinsparung durch die vorgeschlagene Beleuchtungslösung
- Kosteneffizienz der Beleuchtungslösung
- Qualität und Belastbarkeit des Umsetzungskonzepts
- Erwartete Wirkung und Ausstrahlungskraft
- Einbindung in die planerische Umgebung
- Umsetzungskosten und -geschwindigkeit
- Gestalterische Qualität
- Betreibermodell
- öffentlich zugängliche Dokumentation der Installation und des Betriebs, einschließlich der geschaffenen Musterverträge im Zusammenhang mit Installation und Betrieb.
Das BMBF und der
beteiligte Projektträger werden durch eine unabhängige Jury beraten. Auf der
Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten
Projektideen (Demonstrationsobjekte) ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den
Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen
Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten
Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen
aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach
abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung
und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der
Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die
Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44
BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in
diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese
Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in
Kraft.
Bonn, den 26.05.2009
Bundesministerium für Bildung und
Forschung
Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen
Source: Bundesministerium für Bildung und Forschung
