Bekanntmachung
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
von Richtlinien zur Förderung der IT-Sicherheit
Vom 26. August 2009
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung und der Bundesminister
des Innern haben im Rahmen ihrer Gemeinsamen Erklärung zur
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT-Sicherheitsforschung vom 29.
Oktober 2008 vereinbart, IT-Sicherheit als Schwerpunkt der
Forschungsförderung im Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) zu stärken und das
Innovationspotenzial im Bereich Spitzenforschung auszubauen.
Mit dem "Arbeitsprogramm IT-Sicherheitsforschung" wurde der thematische
Rahmen für die Förderung im Bereich IT-Sicherheitsforschung abgesteckt.
Für eine Laufzeit von 5 Jahren werden vom BMBF hierfür Fördermittel in
Höhe von 30 Mio. Euro bereitgestellt.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zählen zu den
wesentlichen Zukunftsfeldern, die die Hightech-Strategie der
Bundesregierung adressiert. Forschung, Entwicklung und Qualifizierung
nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein, denn Investitionen in Forschung,
Entwicklung und Qualifizierung von heute sichern Arbeitsplätze und
Lebensstandard in der Zukunft.
Informations- und Kommunikationstechnologien durchdringen in immer
stärkerem Maße alle Bereiche in unserer Gesellschaft. Ob im privaten
Umfeld, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben: Vom richtigen und
zuverlässigen Funktionieren der IKT-Systeme und dem Vertrauen in die
Sicherheit dieser Systeme hängen inzwischen weite Bereiche des
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ab.
Das zuverlässige und sichere Funktionieren von vernetzten IKT-Systemen
wird dadurch gefährdet, dass diese zunehmend auch für kriminelle Zwecke
eingesetzt werden. Dies reicht vom Ausspionieren einzelner Daten von
Bürgerinnen und Bürgern mit erheblichen Schäden, über organisierte
Kriminalität bis zu Spionage gegen staatliche Einrichtungen und
Unternehmen. Begünstigt wird dies durch die Komplexität der
eingesetzten IT-Systeme, die sich heute nicht fehlerfrei erstellen
lassen und bereits deswegen nicht unter allen Umständen zuverlässig
arbeiten. Diese funktionalen Schwachstellen werden als so genannte
Sicherheitslücken von Angreifern ausgenutzt. Ein weiterer Aspekt ist,
dass die Informations- und Kommunikationstechnologien sich rasant
weiterentwickeln und durch extrem kurze Innovationszyklen geprägt sind.
IKT-Systeme, die heute noch als sicher gelten, können durch
technologische Entwicklungen morgen bereits unsicher sein.
Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme industrielle Forschungs-
und experimentelle Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der
Innovationsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland. Die Antragsteller
sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der Forschung und
Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf
Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv
mit zu gestalten. Zuwendungen des BMBF zielen darauf ab, innovative
Forschungsprojekte zu unterstützen, die ohne Förderung nicht
durchgeführt werden könnten.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der
BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis
und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung
(BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf
Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber
entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel.
2. Zielsetzung
Auf dem Gebiet der IT-Sicherheitsforschung werden folgende
übergreifende Zielsetzungen verfolgt:
- Schaffung der Grundlagen für die Entwicklung überprüfbar und durchgehend sicherer IT-Systeme
- Erforschung neuer Ansätze bei der Analyse und Absicherung von IKT-Systemen
- Positive Effekte für die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs-, Produktions- und Arbeitsplatzstandortes Deutschland im Bereich IT-Sicherheit
- Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen auch außerhalb des sicherheitsrelevanten Bereichs, sofern dies die Sicherheitsinteressen Deutschlands zulassen.
Zur Umsetzung des "Arbeitsprogramm IT-Sicherheitsforschung" wurden die folgenden zwei Themenbereiche als besonders dringlich identifiziert:
- Neue Herausforderungen zum Schutz von IT-Systemen und der Identifikation von Schwachstellen.
Sicherheit in unsicheren Umgebungen.
Weitere Themen des Arbeitsprogramms werden in nachfolgenden
Förderbekanntmachungen adressiert.
Auf der Basis der Zielsetzung der IT-Sicherheitsforschung werden mit
dieser Fördermaßnahme folgende zwei Schwerpunkte verfolgt:
1. Schwerpunkt: Neue Herausforderungen zum Schutz von
IT-Systemen und der Identifikation von Schwachstellen
Um speziellen und zukünftig vielleicht möglichen Angriffen entgegen
wirken zu können, müssen zur Absicherung von IKT-Systemen auch
neuartige Techniken, Methodiken und Ansätze entwickelt werden.
Prioritärer Handlungsbedarf wird daher bei folgenden Themenbereichen
gesehen:
- Neue Analyseansätze bei Seitenkanalangriffen.
- Untersuchung von Analogien und der Adaptionsfähigkeit von Seitenkanalangriffen gegen Chipkarten, FPGA und Sicherheitssoftware.
- Untersuchung der Seitenkanalresistenz von eingebetteten Systemen mit sicherheits-kritischen Anwendungen.
- Verbindung ingenieurmäßiger Ansätze bei Seitenkanalangriffen mit mathematischen Methoden und Einbettung in eine mathematische Theorie, u.a. um das tatsächliche Risikopotential von Angriffen zuverlässig abschätzen zu können.
- Gezielte Nutzung von abgeleiteten Informationen aus Angriffen zum konstruktiven Re-Design und zur Konzeption unterstützender Werkzeuge zu diesem Zweck.
- Entwicklung analytischer und forensischer Werkzeuge;
- Weiterentwicklung forensischer Werkzeuge (einschließlich revisionssicherer Verfahren) zur besseren Nutzbarkeit für einen größeren Kreis von Anwendern.
- Verbesserung der Leistungsfähigkeit forensischer Werkzeuge, insbesondere für die Analyse im laufenden Betrieb, bei großen Datenmengen, zur Binärcodeanalyse sowie bei der Analyse von Schadcode und kryptierter Daten.
- Weiterentwicklung von Analysetechniken und -methoden auf formaler und praktischer Ebene, insbesondere von formalen Methoden zum Nachweis von Systemeigenschaften und zur theoretischen und praktischen Evaluation von Systemen.
2. Schwerpunkt: Sicherheit in unsicheren Umgebungen
Eine Absicherung großer IKT-Umgebungen (z.B. Internet) ist aufgrund der
Komplexität de facto nicht mehr möglich. Die Sicherheit von
IKT-Systemen, insbesondere von mobilen Systemen, soll deshalb auch in
unsicheren Umgebungen gewährleistet werden.
Prioritärer Handlungsbedarf wird daher bei folgenden Themenbereichen
gesehen:
- "Sicherheit in der mobilen Welt"
- Neue Ansätze und Konzepte zum Schutz mobiler Kommunikationslösungen vor Angriffen über Netzinfrastrukturen.
- Neuartige Verfahren zur Detektion und Abwehr von Schadsoftware in mobilen Endgeräten.
- Grundlagen, Konzepte und neue Verfahren in den Bereichen Mobile Honeypots, Mobile Honeynets und Mobile Sandbox.
- Ganzheitliche Sicherheitskonzepte für betreiberunabhängige und netzübergreifende sichere mobile Kommunikationslösungen in heterogenen Mobilfunksystemen, insbesondere neue Forschungsansätze, Prüfverfahren und Werkzeuge.
- Umfassende Analyse der Gefährdungen von 4G-Netzen gegen Angriffe auf die Netze selbst, u.a. als Grundlage für betreiberübergreifende Angriffserkennungssysteme und entsprechende Abwehrmaßnahmen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige IT-Unternehmen bzw.
Unternehmen aus dem Bereich IT-Sicherheit sowie Hochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die
gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter
bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine
Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden industrielle Forschungs- und experimentelle
Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes
wissenschaftlich-technisches Risiko. Förderungswürdig sind
Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz auf dem Gebiet der IKT.
Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung
mehrerer Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen möglich.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des
national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm
vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben
spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine
ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen,
inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein
Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der
Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt
werden.
Nur bei Verbundprojekten: Die Partner eines "Verbundprojekts" haben
ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor
der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über
bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen
werden.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht
rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind
die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je
nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilsfinanziert
werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene
Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden
zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bei knappen Eigenmitteln des
Antragstellers kann das Vorhaben unter Berücksichtigung fachlicher
Aspekte in mehrere zeitlich aufeinander folgende Phasen aufgeteilt
werden, wobei jedes Teilvorhaben in sich abgeschlossen sein muss. Bei
Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten
Forschungsvorhaben 100.000 € pro Jahr nicht überschreiten, kann eine
vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und
der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden
können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen
der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung
und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser
Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote
führen können.
Die maximal mögliche Förderdauer beträgt zwei Jahre, nur in begründeten
Ausnahmefällen bis zu drei.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden
grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des
BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben
(NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des
BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von
Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "IT-Sicherheit" hat das BMBF
folgende Projektträger in den jeweils genannten Schwerpunkten
beauftragt:
1. Neue Herausforderungen zum Schutz von IT-Systemen und der
Identifikation von Schwachstellen
Projektträger Softwaresysteme
und Wissenstechnologien (PT-SW)
im DLR e.V.
Rutherfordstraße 2
12489 Berlin
Ansprechpartner:
Michael Beichert
Telefon: (030) 67055-783
Telefax: (030) 67055-742
E-Mail: michael.beichert@dlr.de
Internet: http://www.pt-it.pt-dlr.de/de/pt-sw.php
2. Sicherheit in unsicheren Umgebungen
Projektträger Kommunikationstechnik (PT-KT)im DLR
Linder Höhe 2
51147 Köln
Ansprechpartner:
Sven Hermann
Telefon: 02203/601-3350
Telefax: 02203/601-2866
E-Mail: sven.hermann@dlr.de
Internet: www.pt-dlr.de
Die Projektskizzen sollen über das Internet-Portal pt-outline online
erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung
benötigten Informationen sind dort unter der Internetadresse
http://www.it-sicherheitsforschung.de
verfügbar. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter,
Hinweise und Nebenbestimmungen können dort abgerufen oder unmittelbar
beim Projektträger angefordert werden.
Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss
diese zusätzlich bis zum u.g. Abgabetermin der ersten Verfahrensstufe
unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht
werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des
elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/).
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des
BMBF bis spätestens 15. Dezember 2009 Projektskizzen
in schriftlicher und auch in elektronischer Form vorzulegen. Gilt nur
für Verbundprojekte: Für Verbundprojekte ist eine Projektskizze in
Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende
Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt
werden.
Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser
Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung
und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 10 Seiten umfassen.
Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung
beizufügen:
1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
2. Projektbeschreibung mit
o Ausgangssituation; Stand der Wissenschaft und
Technik
o Darstellung der Projektziele: Neuheit des
Lösungsansatzes bzw. erwartete Impulse ausgehend vom Stand der Technik
und Forschung
o Lösungsweg: Beschreibung der geplanten
Forschungsarbeiten sowie der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut
wird; Patentlage
3. Notwendigkeit der Zuwendung:
Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung
der Notwendigkeit staatlicher Förderung
4. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und
wissenschaftliche Konkurrenzsituation
5. Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen, konkrete
Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont
und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
6. Arbeitsplan, ggf. Verbundstruktur mit Arbeitspaketen
aller beteiligten Partner
7. Finanzierungsplan
8. Verwertungsplan (wirtschaftliche und
wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten
und Anschlussfähigkeit)
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im
Wettbewerb.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer
Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
- Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und Produktrelevanz
- Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
- wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
- technologisches und wirtschaftliches Potenzial
- Qualifikation der Partner
- Projektmanagement und ggf. Verbundstruktur
- Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial
- Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt
- Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung
geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den
Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer
eingereichten Projektskizze.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und
Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv
bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag
vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden
wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für
den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche
Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten
Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§
48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen
Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und
Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen,
besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese
weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt
einer "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien"
beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten
Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in
Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss
weitergehende oder neue Forschungs- und Entwicklungsfragestellungen
beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des
ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen
auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen
müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser
zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld
zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein
kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen;
Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten werden. Die
Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen,
ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen"
etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 "Forschung an
Fachhochschulen" Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, Tel.: 0228 / 99 57-3468
oder auf der Homepage des BMBF unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag nach der Veröffentlichung im
Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 26. August 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Jansen Dr. Dietz
Source: Bundesministerium für Bildung und Forschung
