Allgemein
Richtlinien zur Förderung der "Medizinischen Systembiologie - MedSys" Im Rahmenprogramm "Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten"
vom 9. Januar 2008
1.1. Zuwendungszweck
Die medizinische Genomforschung hat große Erfolge aufzuweisen.
Besonders die nach der Entschlüsselung des menschlichen Erbgutes
begonnene Analyse der Funktion menschlicher Gene und ihrer Bedeutung
für die Entstehung von Erkrankungen hat zu neuen Ansatzpunkten für
deren Diagnose, Vorbeugung und Behandlung geführt.
Gleichzeitig hat diese Forschung zu der Erkenntnis geführt, dass vor
allem das vertiefte Verständnis multifaktoriell bedingter Erkrankungen
- also zum Beispiel neurodegenerativer Erkrankungen, metabolischer
Erkrankungen, Krebserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen - auf
dem klassischen Weg der genombasierten Forschung allein nicht rasch und
effizient genug vorangebracht werden kann.
Die Fülle an Einzelfaktoren und Kausalketten, die schlussendlich zur
Ausprägung solcher Erkrankungen führt, kann nur durch neue
Forschungsansätze in ihrer Gesamtheit analysiert und bewertet
werden.
In den führenden Forschungsnationen werden deshalb seit wenigen Jahren
große Hoffnungen auf einen Durchbruch beim Verständnis und schließlich
der erfolgreichen Behandlung dieser Erkrankungen mit der Einführung des
systembiologischen Forschungsansatzes in die biomedizinische Forschung
verbunden.
Die Einführung dieses Forschungsansatzes liegt in der Erkenntnis
begründet, dass das Wesen biologischer Prozesse nicht durch die
Erfassung statischer molekularbiologischer Daten allein ergründet
werden kann, sondern nur durch die Analyse der dynamischen
Interaktionen der daran beteiligten Komponenten. Diese zu erschließen
ist das übergeordnete Ziel des Forschungsansatzes der
Systembiologie.
Die Systembiologie ist folgerichtig gekennzeichnet durch die
quantitative Analyse von dynamischen Interaktionen zwischen den
Komponenten eines biologischen Systems mit dem Ziel, das Verhalten des
Systems als Ganzes zu verstehen und Vorhersagen zu seinem Verhalten zu
ermöglichen. Mathematische Konzepte werden dabei auf biologische
Systeme angewandt und in einem iterativen Prozess aus Laborexperiment
und Computersimulation überprüft und verbessert. Diese Definition der
Systembiologie liegt der vorliegenden Bekanntmachung zugrunde.
Die Systembiologie hat das Potential, neue Innovationsfelder in der
Medizin und der Pharmaindustrie zu erschließen und über das umfassende
Verständnis komplexer Erkrankungen neue Ansätze für effizientere
Therapien zu eröffnen.
Bereits frühzeitig hat das BMBF - wie auch Förderorganisationen in
anderen Ländern (z.B. im Vereinigten Königreich und den USA) - die
Einführung des Forschungsansatzes der Systembiologie in die
Lebenswissenschaften mit gezielten Fördermaßnahmen aufgegriffen und
unterstützt. Als Beispiele sollen die BMBF Förderinitiativen
"Systembiologie der Leberzelle - HepatoSys", "Quantitative Analyse zur
Beschreibung dynamischer Prozesse in lebenden Systemen - QuantPro",
"Forschungseinheiten der Systembiologie - FORSYS" und die
transnationale Fördermaßnahme "Systembiologie von Mikroorganismen -
SysMO" aufgeführt werden.
Die erreichte international wettbewerbsfähige Position Deutschlands auf
diesem Forschungsgebiet soll durch die Maßnahme "Medizinische
Systembiologie - MedSys" jetzt nachhaltig gestärkt werden.
Ein weiteres Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, interdisziplinäre
nationale Partnerschaften zwischen akademischer Forschung und
Industrieforschung im Bereich der medizinischen Systembiologie zu
etablieren und bestehende Partnerschaften zu stärken.
Die Förderinitiative zur medizinischen Systembiologie baut insbesondere
auch auf den Erfolgen der BMBF-Fördermaßnahmen in der medizinischen
Genomforschung auf (Nationales Genomforschungsnetz NGFN, das im
Frühjahr 2008 über die Förderung von "Integrierten Verbünden" und
"Innovationsallianzen der medizinischen Genomforschung" neu
ausgerichtet wird). Sie ist Bestandteil der Hightech-Strategie der
Bundesregierung und ordnet sich insbesondere ein in die
Innovationsstrategien "Gesundheitsforschung und Medizintechnik", Die
neue Fördermaßnahme leistet wichtige Beiträge zur "Pharmainitiative für
Deutschland".
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der FörderungBevorzugt gefördert werden im Rahmen dieser Richtlinien
Verbundvorhaben zwischen akademischer Forschung und Industrie, die in
einem interdisziplinären Ansatz aus Theorie und Experiment innovative
systembiologische Fragestellungen mit hoher Relevanz für die Medizin
bearbeiten. Daneben sollen auch Verbundvorhaben zwischen akademischen
Partnern zur Förderung gelangen. Im Sinne der in Ziffer 1.1.
beschriebenen Definition der Systembiologie soll ein breites Spektrum
an Expertise in die Verbundvorhaben eingebettet sein, so z. B. Medizin,
Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Bioinformatik,
Ingenieurwissenschaften.
Die Verbundvorhaben sollen eine medizinisch relevante systembiologische
Fragestellung mit hohem Anwendungspotenzial in einem multidisziplinären
Team bearbeiten. Die geförderten Teams müssen die enge Zusammenarbeit
von Experiment und Modellierung nachweisen. Um die
Umsetzungsmöglichkeit in die klinische Forschung schon bei der
Grundlagenforschung im Modellsystem im Fokus zu haben, wird erwartet,
dass klinische Forschergruppen normalerweise Partner in den
Verbundvorhaben sind.
Ziel der Projekte soll es sein, durch einen integrativen Ansatz zu
einem besseren Verständnis komplexer Krankheitsbilder zu gelangen. Dazu
gehört das über den systembiologischen Ansatz erlangte neue bzw.
vertiefte Verständnis pathophysiologischer Mechanismen d.h. der
Ursachen, des Verlaufs und der Regulation von Krankheiten.
Beispiele für Aufgabenstellungen mit medizinischer Relevanz, zu denen
die Systembiologie Lösungsbeiträge liefern kann:
- Prädiktive Abschätzung der Effekte am Zielmolekül und der Toxizität neuer Wirkstoffe,
- Erleichterung der Translation präklinischer Entwicklungen in den klinischen Bereich,
- Simulierung klinischer Studien und Ersatz oder Minimierung von Tierversuchen,
- Identifizierung und Entwicklung neuer Biomarker für die Diagnose und den Verlauf von Krankheiten,
- Berücksichtigung der genetischen Variabilität und damit verbunden Entwicklung von individuellen Therapiemöglichkeiten, z. B. bei Krebserkrankungen; Synergie zwischen Diagnose und Therapie.
Die im Rahmen dieser Ausschreibung beantragten Projekte sollen
weitestmöglich auf bestehenden Daten (z. B. Hochdurchsatzdaten)
aufbauen, um eine hohe Synergie zwischen bereits geförderten Maßnahmen
und dieser neuen Maßnahme zu gewährleisten. Wo erforderlich, können in
begründeten Fällen quantitative Daten neu erhoben bzw. kann
Methodenentwicklung betrieben werden. Diese Teile des betreffenden
Vorhabens dürfen jedoch nicht den überwiegenden Teil des
Verbundprojekts darstellen.
Es wird vorausgesetzt, dass die Bearbeitung der gewählten
Themenstellung nach dem konzeptionellen Ansatz der Systembiologie in
Übereinstimmung mit Ziffer 1.1. erfolgt. Dies schließt ein, dass die
Partner in enger interdisziplinärer Abstimmung und in einem iterativen
Prozess aus Experiment, Datenanalyse und Computermodellierung
Lösungsansätze erarbeiten und zur Ableitung von Vorhersagen
kommen.
Angestrebt wird die Standardisierung experimenteller Daten und
mathematischer Methoden, mit dem Ziel ihrer möglichst breiten
Anwendung. In jeder Projektskizze ist daher darzulegen, wie innerhalb
eines Verbundes die Datenstandardisierung erfolgen soll. Außerdem wird
eine Anbindung an bereits bestehende Datenmanagementsysteme der
Systembiologie begrüßt.
Es wird erwartet, dass - soweit relevant - die Projekte auf bereits vom
BMBF geförderten Projekten aufbauen und die Bezüge zu diesen Projekten
dargelegt werden. In solchen Fällen ist insbesondere der Bedarf an
zusätzlicher Förderung kritisch zu würdigen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch kleine und mittlere
Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft
ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm einzusehen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern
grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine
Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt
werden.
Jedes Konsortium benennt einen Koordinator, der als Ansprechpartner für BMBF/PT fungiert und der das Konsortium nach außen vertritt. Ihm obliegt die Organisation des Verbundes, die Information der Verbundpartner, sowie die Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber BMBF/PT.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im
Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem
EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das
beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und
damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu
prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens
ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das
Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt
werden.
Die Partner eines "Verbundprojekts" haben Ihre Zusammenarbeit in einer
Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss
eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene
Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt
- Vordruck 0110 - http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf entnommen
werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht
rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Projekte können für einen
Zeitraum von drei Jahren gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in
der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50%
anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine
angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der
entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und
der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden
können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen
der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser
Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus
den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren
Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden
grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen
auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für
FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des
BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ-BIO)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Tel.: 02461/615543
Fax: 02461/612690
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt.
Ansprechpartner:
Frau Dr. Sigrid Grolle
Tel.: 02461/618602
E-Mail: s.grolle@fz-juelich.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter,
Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufen
oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird
die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend
empfohlen.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1. Vorlage und Auswahl von ProjektskizzenIn der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 7. Mai 2008 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von "easy" - auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Es sollen pro Verbund in schriftlicher Form zwei kopierfähige Exemplare eingereicht werden. Die elektronische Version der Projektskizze kann als pdf oder Word-Dokument eingereicht werden.
Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser Förderrichtlinien weitere Auswahlrunden durchzuführen. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.fz-juelich.de/ptj/systembiologie veröffentlicht.
Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den PT in englischer Sprache empfohlen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlußfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
- Thema und Zielsetzung des Vorhabens
- Spezifischer Beitrag des Vorhabens zur Fördermaßnahme "Medizinische Systembiologie"
- Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, Patentlage, wirtschaftliche Bedeutung
- Beteiligte Partner aus Wissenschaft und Industrie und deren Kompetenzen
- Struktur des Verbundprojektes, Projektmanagement/Koordination
- Detaillierte Beschreibung des wissenschaftlichen Konzeptes inklusive des Finanzgerüstes
- Strategie zu Datenmanagement und Datenstandardisierung
- Verwertungsplan
- Notwendigkeit der Zuwendung
Die Projektskizzen sollen einen Umfang von maximal 15 DIN
A4-Seiten (Arial, Schriftgrad 11) aufweisen und eine Übersicht zum
Antragskonzept, zu den beteiligten Partnern sowie zur Finanzplanung
enthalten. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht
berücksichtigt.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht
abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines
internationalen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien
bewertet:
- Wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptvorschlags
- Wissenschaftliche Qualifikation der Verbundpartner
- Wirtschaftliche und technische Bedeutung des Konzeptes
- Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit der Projektpartner im Hinblick auf den systembiologischen Ansatz sowie auf den Transfer in die Anwendung
- Qualität des Datenmanagement und der Datenstandardisierung
- Management des Projektkonsortiums
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.2. Vorlage förmlicher Förderanträge und EntscheidungsverfahrenIn der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei
positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem
vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag
vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden
wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für
den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche
Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten
Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48
bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen
Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der
Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 9. Januar 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Prof. Dr. Frank Laplace
