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Richtlinien zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Optische Technologien"
vom 07. Januar 2008 Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel,...
das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms "Optische Technologien" insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.
Dazu hat das BMBF das Antrags und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1.1 Zuwendungszweck
Die Optischen Technologien zählen mit über 100.000
Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 16 Mrd. Euro zu den
wesentlichen Zukunftsfeldern, die die Hightech-Strategie der
Bundesregierung adressiert. Forschung, Entwicklung und Qualifizierung
nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein, denn Investitionen in Forschung,
Entwicklung und Qualifizierung von heute, sichern Arbeitsplätze und
Lebensstandard in der Zukunft.
Besondere Bedeutung nehmen hier KMU ein, die nicht nur wesentlicher
Innovationsmotor sind, sondern auch eine wichtige Nahtstelle für den
Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die
Wirtschaft darstellen. Sowohl in etablierten Bereichen der Optischen
Technologien als auch bei der Umsetzung neuer Schlüsseltechnologien in
die betriebliche Praxis hat sich in den letzten Jahren eine neue Szene
innovativer Unternehmen herausgebildet, die es zu stärken gilt.
Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme industrielle Forschungs-
und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der
Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in
Deutschland. Die KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der
Forschung und Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt
werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen
Wandel aktiv mit zu gestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative
Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt
werden könnten.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien - der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) - durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der FörderungGegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle
Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die
technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben
müssen dem Bereich der Optischen Technologien zuzuordnen sowie für die
Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.
Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position
bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen
Bereich in die praktische Anwendung.
Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben im Bereich Optischer Technologien. Dabei werden
beispielhaft folgende Themen bzw. Fragestellungen mit
einbezogen:
- Optische Technologien in der Produktion
- Optische Messtechnik und Sensorik
- Biophotonik und Lifescience
- Beleuchtungs- und Displaytechnologie
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere produzierende
Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Kommission
(siehe: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm).
KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der BMBF-Förderberatung
(siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen. Im Rahmen von
Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien
erfüllen, antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von
Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten
Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand
bewilligt werden.
Gefördert werden industrielle Forschungs- und
vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch
ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz auf
dem Gebiet der Optischen Technologien. Generell ist auch die Förderung
von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder
Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die
KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Es muss jedoch der Nutzen des
Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU (Hersteller/Anwender)
zugute kommen.
Es können aber auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen
werden, die erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet der Optischen
Technologien aufnehmen möchten. Hier ist allerdings die Zusammenarbeit
mit einem erfahrenen Partner angezeigt.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des
national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm
vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben
spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine
ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Insbesondere wird angeregt zu
prüfen, ob eine europäische Kooperation im Rahmen von EUREKA in Frage
kommt. Nähere Informationen zu EUREKA sind unter http://www.dlr.de/EUREKA zu finden. Weiterhin ist
zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens
ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das
Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt
werden. KMU können sich zu Fragen der EU-Förderung bei der
BMBF-Förderberatung (siehe Nummer 7) beraten lassen.
Nur bei Verbundprojekten: Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre
Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der
Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte
vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können
einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html)
entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht
rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind
die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je
nach Anwendungsnähe des Verbundes - bis zu 50 % anteilsfinanziert
werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene
Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden
zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bei knappen Eigenmitteln des
Antragstellers kann das Vorhaben unter Berücksichtigung fachlicher
Aspekte in mehrere zeitlich aufeinander folgende Phasen aufgeteilt
werden, wobei jedes Teilvorhaben in sich abgeschlossen sein muss. Bei
Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten
Forschungsvorhaben 100 000 € pro Jahr nicht überschreiten, kann eine
vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und
der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden
können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen
der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen berücksichtigen. Für
KMU entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission
(Einzelheiten bei der Förderberatungsstelle) werden zusätzliche
Aufschläge als Bonus gewährt.
Die Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden
grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des
BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben
(NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer
5.6 NKBF 98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag
von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des
BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern,
wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung mit der
BMBF-Förderberatung in Verbindung zu setzen. Als Lotsendienst berät sie
bei der Zuordnung von Projektideen, vermittelt zu den fachlichen
Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern und unterstützt
insbesondere auch bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß
KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3).
Lotsendienst KMU-innovativ
Beratungstelefon KMU-Förderung: 0800 2623-009
(kostenfrei)
E-Mail: lotse@kmu-innovativ.de
Internet: http://www.kmu-innovativ.de/
Förderberatung des BMBF
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Fax: 030/20199-470
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Optische
Technologien" hat das BMBF seinen
Projektträger Laser- und Optikforschung
VDI Technologiezentrum GmbH
Graf-Recke-Str. 84
40239 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Gerhard Funke
Telefon: (0211) 6214-627
E-Mail: funke@vdi.de
Internet: http://www.kmu-innovativ.de/
beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von ProjektskizzenIn der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Gilt nur für Verbundprojekte: Für Verbundprojekte ist eine
Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator
vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende
Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden
Stichtag berücksichtigt werden.
Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser
Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung
und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 10 Seiten umfassen
und sollen in der Regel über das Internet-Portal http://www.kmu-innovativ.de/ online erstellt
werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten
Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der
Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht
zu den o.g. Terminen unterschrieben beim beauftragten Projektträger
eingereicht werden.
Alternativ ist die Möglichkeit gegeben, die Projektskizze
unterschrieben direkt an die postalische Adresse des beauftragten
Projektträgers zu senden und zugleich parallel in elektronischer Form
an die o.g. E-Mail-Adresse zu schicken.
Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung
beizufügen:
1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
2. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage
3. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
4. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation
5. Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
6. Arbeitsplan, ggf. Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
7. Finanzierungsplan
8. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit)
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch
nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien
bewertet:
- Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und Produktrelevanz
- wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
- Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
- technologisches und wirtschaftliches Potenzial
- Qualifikation der Partner
- Projektmanagement und ggf. Verbundstruktur
- Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial
- Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt
- Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, bei der Förderentscheidung sich durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten spätestens zwei Monate nach Vorlage der Projektskizze schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und EntscheidungsverfahrenIn der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei
positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen
Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung
entschieden wird.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des
elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf). Hier können
auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise
und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch
unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Die Förderentscheidung erfolgt spätestens zwei Monate nach Vorlage der
vollständigen formgebundenen Anträge.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für
den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche
Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten
Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§
48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen
Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 07. Januar 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Eggers
