Allgemein
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des Programms "ForMaT" als Bestandteil der BMBF-Innovationsinitiative Neue Länder "Unternehmen Region"
vom 17. Januar 2008
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Mit dem Programm ForMaT (Forschung für den Markt im Team) sollen neue Wege angestoßen werden, um Ideen frühzeitig ein marktfähiges Format zu geben Die neue Fördermaßnahme soll die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen aus Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen in den Neuen Länder erhöhen, indem durch ein Potenzial-Screening sowie den Aufbau von virtuellen Innovationslaboren bereits in einer frühen Phase des Technologietransfers FuE(Forschungs- und Entwicklungs)-Ansätze durch die spezifischen Markt- und Kundenanforderungen eines Technologiefeldes angeregt und weiterentwickelt werden.
Damit wird das Ziel verfolgt, öffentliche
Forschungsergebnisse, die ein hohes Innovations- und Wachstumspotenzial
beinhalten, möglichst frühzeitig für Innovationen und eine erfolgreiche
wirtschaftliche Entwicklung der überwiegend kleinen und mittleren
Unternehmen in den Regionen Ostdeutschlands nutzbar zu machen. In den
Neuen Ländern bedarf es nicht zuletzt wegen der strukturellen
Innovationsschwäche im privatwirtschaftlichen Bereich neuer Wege, um
die Passfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit von
Forschungsergebnissen zu erhöhen, die in den erfolgreich ausgebauten
Hochschulen und Forschungseinrichtungen Ostdeutschlands
entstehen.
In der Regel setzen gezielte Maßnahmen des Wissens- und
Technologietransfers erst in einer Phase an, wenn konkrete Ergebnisse
der Forschung sichtbar werden. Ziel der neuen Fördermaßnahme ist es,
bereits in einer frühen Phase das nicht ausgeschöpfte Potenzial für die
Überführung neuester Erkenntnisse in die praktische Nutzung
offenzulegen und umzusetzen. Das Programm ist im Rahmen der
Hightech-Strategie der Bundesregierung Bestandteil der
BMBF(Bundesministerium für Bildung und Forschung)-Innovationsinitiative
für die Neuen Länder "Unternehmen Region". Zentraler Ansatz der
Förderung von Unternehmen Region ist die konsequente Orientierung an
Markt- und Kundenbedürfnissen und die Hinwendung der forschenden
Wissenschaft auf regionale Wirtschaftspotenziale. Das Programm ForMaT
greift das Ziel der Hightech-Strategie auf, die strukturelle Lücke
zwischen Forschung und Verwertung zu schließen.
Die neue Fördermaßnahme baut auf den Erfahrungen mit den bereits etablierten Förderinstrumenten zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers auf. So zielen bspw. die BMBF-geförderte Verbundforschung oder die jüngst eingeführte Forschungsprämie auf die verstärkte Kooperation zwischen öffentlicher Forschung und Unternehmen ab. Darüber hinaus wurden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Verwertung von FuE-Ergebnissen vielfältige zentrale Verwertungsstrukturen aufgebaut. Komplementär und vorgeschaltet zu diesen Unterstützungen verfolgt die neue Maßnahme insbesondere folgende Ziele:
- Erhöhung der Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen durch ein frühzeitiges Potenzial-Screening und die Weiterentwicklung von Forschungsansätzen mit Ausrichtung auf spezifische Markt- und Kundenanforderungen;
- Verknüpfung von Erfindergeist mit Unternehmertum im Team durch die Stärkung einer dezentralen Verwertungsverantwortung und die hierfür erforderliche Kompetenzentwicklung des FuE-Personals;
- Ausschöpfung von Eigeninitiative, Kreativität und ungenutzten Innovationspotenzialen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch den Aufbau von virtuellen Innovationslaboren sowie die Verschmelzung von FuE- und Marktexpertise.
Mit dem Programm ForMaT sollen dementsprechend neue
Forschungskonzepte für den Wissens- und Technologietransfer und das
Erproben neuer institutioneller Strukturen für die öffentliche
Forschung in den Neuen Ländern angeregt werden. Die Maßnahme ermöglicht
durch die frühzeitig ansetzende Förderung auch geistes- und
sozialwissenschaftlichen Forschungsbereichen ein Screening sowie die
Weiterentwicklung spezifischer Marktperspektiven.
Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Ziel des Programms ist es, mit einem strukturellen Ansatz in der öffentlichen Forschung den Wissens- und Technologietransfer von vornherein als Ziel zu integrieren. Die Förderung fokussiert insbesondere auf die optimierte Nutzung interner Ressourcen, um die Trennung von marktgetriebener industrieller und erkenntnisgetriebener öffentlicher Forschung zu überwinden.
Die Förderung setzt sich aus zwei aufeinander aufbauenden
Phasen zusammen. Mit der Phase I wird die Entwicklung eines
Innovations-Portfolios gefördert, das die Grundlage bildet für eine
anschließende Förderung in Phase II, die wiederum insbesondere die
Entwicklung und Umsetzung von Verwertungskonzepten zum Gegenstand
hat:
Phase I:
Screening
- Kern der Phase I ist ein Potenzial-Screening, welches eine Identifikation und Bewertung verwertungsrelevanter Forschungsansätze zum Gegenstand hat. Das Screening wird durch ein interdisziplinäres Konzeptteam für ein Fachgebiet bzw. ein Technologiefeld vorgenommen;
- Das Konzeptteam setzt sich u.a. aus Vertreter/innen der Fachdisziplin(en) sowie der wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, ggf. einer Partner-Einrichtung, zusammen. Dabei soll eine Absolventin/ ein Absolvent mit entsprechender Expertise in Phase I und II an zentraler Stelle eingebunden werden. Die Einbindung der bestehenden Transferstrukturen wird anheim gestellt.
Phase II: InnoLab
- Kern der Phase II ist im Rahmen des aufzubauenden interdisziplinären Innovationslabors (InnoLab) die Verfolgung von FuE-Vorhaben innerhalb von Forschungsgruppen, was mit der Entwicklung und Umsetzung von Verwertungskonzepten über eine begleitende Projektunterstützung einhergeht;
- Ein Innovationslabor besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Forschungsgruppen mit jeweils bis zu drei Personen. Zusätzlich ist eine Stelle für die oben genannte Projektunterstützung vorzusehen;
- Die personelle Zusammensetzung der Projektunterstützung orientiert sich an der des Konzeptteams. Die Projektunterstützung hat die Aufgabe, die Markt- und Nutzeranforderungen in die FuE zu integrieren sowie insgesamt eine Stärkung der Innovationskultur im Kontext des Innovationslabors zu verfolgen.
Bewilligt werden sollen ca. fünfzehn Konzeptteams bzw. zehn darauf
aufbauende Innovationslabore, die jeweils wiederum mindestens mit zwei
und maximal drei Forschungsgruppen sowie einer Projektunterstützung
gefördert werden.
Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweige beschränkt. Vielmehr ist die thematische Fokussierung in einem Fach- bzw. Technologiebereich der Initiative Aufgabe des Antragstellers.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind öffentlich grundfinanzierte Hochschulen und Hochschulkliniken, Einrichtungen der Max-Planck-, der Hermann von Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft mit Sitz in den Neuen Ländern und in Berlin.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie auf Grundlage von Nr. 3.1 des Gemeinschaftsrahmens der Europäischen Kommission für staatliche FuEuI(Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations)-Beihilfen nicht als Beihilfe i.S. von Artikel 87 (ex-Artikel 92) Absatz 1 EG-Vertrag zu qualifizieren ist.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Für die ausgewählten Konzeptteams in Phase I sowie die
Innovationslabore in Phase II werden Zuwendungen als nicht
rückzahlbarer Zuschuss zu Einzelvorhaben auf dem Wege der
Projektförderung für einen Zeitraum von 6 Monaten in Phase I und von
bis zu 2 Jahren in Phase II gewährt. Die Förderung in Phase II ist nach
einer erfolgreichen Evaluation vor einer Experten-Jury möglich.
Verbundvorhaben werden nicht gefördert.
Bemessungsgrundlage für die Forschungsprojekte sind die
zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren die
zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100 % gefördert
werden können.
Der Aufwand für Baumaßnahmen, Großinvestitionen, Rechnerleistungen und
Mieten ist nicht zuwendungsfähig.
Phase I
Vorhaben zum Screening in einem Konzeptteam können mit 100 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben und nicht mehr als Euro 100.000
(Höchstbetrag) gefördert werden. Vorgesehen ist u.a. die Stelle einer
Absolventin/ eines Absolventen in einer engen Anbindung an die
(Partner-)Einrichtung. Die Frist nach Abschluss bezogen auf das
Antragsdatum soll 3 Jahre nicht überschreiten.
Phase II
Zuwendungsfähig sind pro Vorhaben - je nach technischem Aufwand - die
Ausgaben/ Kosten auf der Grundlage der Standardrichtlinien für die
Projektförderung des BMBF, und zwar mit folgenden
Besonderheiten:
- Personal zu jedem Zeitpunkt während der Vorhabenslaufzeit in der Regel bis zu drei ganze Stellen pro Forschungsgruppe sowie bis zu eine Stelle für die Projektunterstützung:
- eine Leiterin/ ein Leiter der Forschungsgruppe;
- für die vor allem betriebswirtschaftliche Projektunterstützung eine Stelle für die Absolventin/ den Absolventen der eingebundenen (Partner-)Einrichtung aus Phase I (siehe auch Phase I);
- Postdoktoranden(innen);
- Doktoranden(innen);
- technische Angestellte (TA)
sowie zusätzliche Beschäftigungsentgelte.
- Die Höhe der Aufträge an Dritte bzw. FuE-Fremdleistungen
dürfen kumuliert 10 v. H. der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bzw.
Kosten nicht überschreiten.
Darüber hinaus können Ausgaben/Kosten z. B. für betriebswirtschaftliche Weiterbildung als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Anlässlich eines Meilensteins ein Jahr nach Förderbeginn in Phase II ist es Aufgabe der Projektunterstützung, vor dem Zuwendungsgeber zu berichten. Vortragsgegenstand sind neben einem Bericht über technisch-wissenschaftliche Ergebnisse und dem Arbeitsplan insbesondere die Anwendungs- und wirtschaftlichen Verwertungsperspektiven für die Arbeit in den Forschungsgruppen.
Ergeben sich während der Projektlaufzeit Optionen für eine konkrete Ausgründung oder liegt ein konkretes Angebot für die Übernahme und dauerhafte Fortführung im Rahmen eines bereits existierenden Unternehmens vor, so ist der Zuwendungsgeber umgehend über das Fortführungskonzept zu informieren. Seitens des Zuwendungsempfängers sind diese Aktivitäten zu unterstützen und die Voraussetzungen für einen die Projektkontinuität wahrenden Übergang mitzugestalten. Diesbezüglich ist der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation der Europäischen Union zu beachten.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden
grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf
Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für
FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des
BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ), Bereich TRI
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel.: 030 201 99 404
Fax: 030 201 99 412
E-mail: format@unternehmen-region.de
Es wird empfohlen, vor Einreichung von Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Hinweise sind dort erhältlich.
7.2 Einreichung von Projektskizzen
Die Auswahl der Vorhaben, die im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden sollen, erfolgt in beiden Phasen zweistufig:
Phase I
In der ersten Stufe kann ab sofort eine Projektskizze für die Förderung
eines Konzeptteams eingereicht werden. Auf dieser Grundlage trifft das
BMBF die abschließende Auswahlentscheidung, woraufhin von den
erfolgreichen Initiativen in einer zweiten Verfahrensstufe innerhalb
einer Frist von in der Regel 4 Wochen ein Antrag auf Förderung eines
Konzeptteams zu stellen ist.
In der Projektskizze müssen die folgenden Gliederungspunkte behandelt werden:
I. Darstellung der verwertungsrelevanten Ansätze im fokussierten Fachbereich bzw. Technologiefeld;
II. Vorgehen zur Entwicklung eines Innovations-Portfolios
o Angaben zur inhaltlichen und organisatorischen Einbindung und Zusammenführung interner und externer Forschungs- und Marktexpertise;
o Angaben zu Instrumenten für die Identifikation von verwertungsrelevanten Forschungsansätzen;
o Angaben zum Vorgehen bei der Bewertung des Ideenpools sowie bei der Operationalisierung an Marktanforderungen orientierter FuE-Einzelprojekte der Forschungsgruppen in Phase II;
o Angaben zu dem zu entwickelnden Kriterienraster (Technologie, Kundenprobleme, Markt, Wettbewerb, Kooperationen etc.)
o Angaben zur Entwicklung eines Konzepts für den Aufbau eines Innovationslabors und Optimierung der Verwertungsprozesse;
III. Zusammensetzung und Aufgabenverteilung im Konzeptteam;
IV. Kosten/Ausgabenplanung.
Phase II
In der ersten Stufe können die in dieser Fördermaßnahme in Phase I
geförderten Initiativen das entwickelte Konzept zur Förderung eines
Innovationslabors vorlegen. Die für eine Förderung geeigneten Konzepte
werden durch ein Gutachtergremium im Rahmen einer Präsentation
ausgewählt. Grundlage der Bewertung sind die in den Förderrichtlinien
genannten Kriterien (siehe Nr. 7.3). Das Auswahlergebnis wird den
Interessenten nach der Auswahlsitzung innerhalb einer Frist von einer
Woche schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung sind für eine zügige weitere Bearbeitung in
einer zweiten Stufe formgebundene Anträge spätestens vier Wochen nach
der Auswahl der Projektvorschläge beim Projektträger einzureichen. Aus
der Vorlage eines Antrages kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht
abgeleitet werden.
In dem Konzept für das Innovationslabor müssen die folgenden Gliederungspunkte behandelt werden:
I. Thema und Gesamtziel des Gesamtvorhabens sowie der Einzelprojekte in den Forschungsgruppen;
II.
Stand der Wissenschaft und Technik für die zwei bzw. drei
Teilbereiche
bzw. Applikationsfelder des fokussierten Technologie- bzw.
Fachbereiches;
III.
Jeweils Einordnung der wirtschaftliche Bedeutung, Marktpotenziale
und
potenziellen Kunden;
IV.
Vorgehen zur Entwicklung von Verwertungskonzepten sowie zum
Aufbau
des Innovationslabors
o Angaben zur inhaltlichen und organisatorischen Einbindung und Zusammenführung interner und externer Forschungs- und Marktexpertise;
o Angaben zum Vorgehen zur Entwicklung und Umsetzung der Verwertungskonzepte (vergleichbar eines Businessplans einschließlich der Definition der erforderlichen weiterführenden Forschungsarbeiten);
o Angaben zur Umsetzung des Konzepts für den Aufbau eines Innovationslabors;
o Angaben zur Kompetenzentwicklung für ein Innovationsmanagement;
o Angaben zur Strategie für die Stärkung der Innovationskultur und Optimierung der Transferprozesse und -strukturen.
V.
Zusammensetzung und Aufgabenverteilung für die
Projekt-Unterstützung
sowie die Forschungsgruppen;
VI.
Beschreibung des Arbeitsplans;
VII. Kosten/Ausgaben-, Zeit- und Meilensteinplanung.
Die Projektskizzen in Phase I sollen 10 und die Konzepte für
die Innovationslabore in Phase II maximal 40 Seiten umfassen (einseitig
beschrieben, Schriftgrad 12, einzeiliger Abstand, ungebunden). Weitere
Darstellungen, die über diesen Umfang der Skizze hinausgehen, werden
nicht berücksichtigt.
Projektskizzen in Phase I müssen in 5facher Ausfertigung sowie die
Konzepte in Phase II in 15facher Ausfertigung vorgelegt werden; 4 bzw.
14 Exemplare sind direkt beim Projektträger unter dem Stichwort
"ForMaT" einzureichen. In beiden Phasen muss ein Exemplar der Bewerbung
über das zuständige Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des
Sitzlandes des Einreichers beim Projektträger vorgelegt werden. Das
Land hat die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen; es werden nur
Skizzen bzw. Konzepte berücksichtigt, die über das Land eingereicht
worden sind.
Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen für Phase I endet am
27.05.2008. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet
eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr
berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung wird den Interessenten
empfohlen, sich frühzeitig mit dem zuständigen Kultus- bzw.
Wissenschaftsministerium des Landes in Verbindung zu setzen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf
Förderung nicht abgeleitet werden.
Das BMBF behält sich vor, in Abhängigkeit von der Resonanz und der
Qualität der eingehenden Bewerbungen weitere Auswahlrunden folgen zu
lassen. Informationen über den Einreichungstermin in Phase II sowie
ggf. über den nächsten Einreichungstermin in Phase I sind direkt beim
Projektträger bzw. auf der Internetseite
http://www.unternehmen-region.de/
erhältlich.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen bzw. Konzepte für die Innovationslabore werden unter Berücksichtigung der jeweils vorgegebenen Gliederung sowie insbesondere in Phase II nach folgenden Kriterien bewertet:
- Technisch-wissenschaftliche Originalität der Gesamtvorhaben bzw. fachliche Qualität der Einzelprojekte;
- Integration von Nutzeranforderungen in die FuE und Entwicklung kommerzieller Verwertungsperspektiven;
- Beitrag zur Herausbildung eines besonderen Technologie- und Wirtschaftsprofils, mit dem eine überregionale Wirksamkeit hinsichtlich Märkte und Kompetenz angestrebt wird;
- Inhaltliche Qualifizierung und Stärkung der Verwertungsverantwortung der Mitglieder der Forschungsgruppe sowie des Konzeptteams bzw. der Projekt-Unterstützung;
- Beitrag zur Initiierung innovativer Transferprozesse bzw. -strukturen durch den Aufbau interdisziplinärer Innovationslabore.
Die förmlichen Antragsvordrucke sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html) abgerufen werden oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird dringend empfohlen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 17.Januar 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Hans-Peter Hiepe
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat
Öffentlichkeitsarbeit
Hannoversche Straße 28 - 30
D - 10115 Berlin
Telefon: (030) 18 57 - 0
Fax: (030) 18 57 - 55 03
E-Mail: information@bmbf.bund.de
URL: http://www.bmbf.de
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