Bekanntmachung
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme "Ernährungsforschung - für ein gesundes Leben"
Modul: Biomedizinische Ernährungsforschung im Rahmen der Hightech-Strategie für Deutschland und im Rahmenprogramm "Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten"
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Initiative des BMBF "Ernährungsforschung - für ein gesundes Leben"
unterstützt die Zielsetzungen der Hightech-Strategie der
Bundesregierung, mit der neue Impulse für die Stärkung des
Wissenschafts- und Forschungsstandortess Deutschland und für die
Innovationsdynamik der deutschen Wirtschaft gesetzt werden sollen. Sie
leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zu den
Bundesregierungs-Initiativen "Roadmap für das
Gesundheitsforschungsprogramm", die die Ernährungsforschung als ein
prioritäres Forschungsfeld identifiziert, und dem Nationalen
Aktionsplan "Gesunde Ernährung und Bewegung - Schlüssel für mehr
Lebensqualität", in dem sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Präventionsstrategie durch funktionelle, zielgruppenspezifische
Ernährung schafft.
Die Ernährungsforschung ist ein äußerst vielschichtiges
Forschungsgebiet, das naturwissenschaftlich-medizinische Ansätze ebenso
umfasst wie ökonomische, ökologische als auch soziologische und
psychologische. Mit dem Modul "Biomedizinische Ernährungsforschung"
beabsichtigt das BMBF, Vorhaben im Bereich der biomedizinischen
Forschung zu fördern, um notwendige Erkenntnisse über die molekularen
als auch physiologisch fundierten Wirkungsbeziehungen zwischen
Ernährung und Gesundheit zu erhalten. Denn: insbesondere die
Forschungsarbeiten zu den vorangegangenen Bekanntmachungen zur
molekularen und zur funktionellen Ernährungsforschung haben aufgezeigt,
welche Erkenntnislücken noch immer bestehen und geschlossen werden
müssen.
Folgende Aspekte stehen im Fokus:
- Was ist "gesunde Ernährung"? Hierzu fehlen nach wie vor wissenschaftlich fundierte Antworten. Dies umfasst generelles Ernährungs- bzw. Nährstoffwissen mit Bedeutung für die Bevölkerung im Allgemeinen, für spezifische Zielgruppen sowie individuelle Ansätze.
- Bereitstellung des wissenschaftlichen Nachweises der Funktionalität von Nahrungsinhaltsstoffen und deren ernährungsphysiologische Relevanz in optimierten Lebensmitteln.
- Welches sind die spezifischen Determinanten der Nahrungspräferenz bzw. des Essverhaltens und wie können sie ggf. beeinflusst werden?
Eine umfassende Beantwortung dieser Forschungsfragen ermöglicht die
Entwicklung passgenauer funktioneller Lebensmittel als auch die
Formulierung entsprechender Ernährungsempfehlungen. Dies bedeutet, dass
Wirkungsmechanismen differenziert nach Zielgruppen (sozioökonomisch
definierte Gruppen, genetische Disposition, Erkrankte) betrachtet
werden müssen.
Im Rahmen der Initiative "Ernährungsforschung - für ein gesundes Leben"
ist auch beabsichtigt, die Forschungskompetenz im Bereich der
universitären Ernährungsforschung in Deutschland durch ein Modul
"Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung" strukturell zu
stärken.
Weitere Themenschwerpunkte wie z. B. die Validierung von Erkenntnissen
in Gruppenstudien, die Entwicklung und Anwendung neuer Analyseverfahren
und das Spannungsfeld Gesunde Ernährung - Ökonomie - Ökologie sind
Gegenstand intensiver Diskussionen mit Vertretern aus Wissenschaft,
Wirtschaft und gesellschaftlichen Gruppen. Diese Fragestellungen sollen
- soweit erforderlich - in weiteren Fördermodulen aufgegriffen
werden.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-
Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und
der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch
Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer
Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund
seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Verschiedene Ernährungsgruppen (z.B. Kinder, ältere Menschen,
Berufstätige, genetisch suszeptible oder erkrankte Menschen) bedingen
unterschiedliche Anforderungen an eine optimale Ernährung und
Lebensform. Zu einem besseren Verständnis der Wirkungszusammenhänge
sind Erkenntnisse über die molekularen Zusammenhänge der Interaktion
zwischen Nahrungsmittel- (bestandteilen) und dem menschlichen
Stoffwechsel sowie Erkenntnisse über den Einfluss, den Nahrungsmittel-
(bestandteile) auf die Entstehung und/oder den Verlauf einer
ernährungsassoziierten Krankheit nehmen, notwendig. Besondere Bedeutung
wird hierbei der Erhebung quantitativer Parameter beigemessen, um
zielgruppenspezifisch optimierte Ernährungsempfehlungen bzw. optimierte
Lebensmittel entwickeln zu können. Grundsätzlich sollte dabei in
Betracht gezogen werden, dass es einerseits für viele Menschen sehr
schwer ist, ihre Lebens- bzw. Essgewohnheiten zu ändern, und
andererseits z. B. Allergiker oder kranke Menschen häufig Probleme
haben, sich - das bestehende Nahrungsmittelangebot nutzend - ausgewogen
zu ernähren. Ziel muss es daher sein, für die verschiedenen Gruppen
leicht zugängliche und ansprechende Lebensmittel zur Verfügung zu
stellen, die ihren individuellen Ansprüchen genügen.
Dieser Ansatz ist nur unter Berücksichtigung möglichst vieler Faktoren
des Ernährungssystems und unter Einsatz transdisziplinärer
Arbeitsgruppen zu verwirklichen. Ziel der Förderung in diesem Modul ist
die Gewinnung o. g. Erkenntnisse unter Berücksichtigung
ernährungsphysiologischer Aspekte und darauf aufbauend die Entwicklung
optimierter gesundheitsfördernder Lebensmittel.
Projektskizzen können beispielweise zu den folgenden
Forschungsbereichen eingereicht werden - wobei die Definition
spezifischer Zielgruppen zu berücksichtigen ist:
- Aufklärung der molekularen Interaktion zwischen Lebensmittel- (bestandteilen) und menschlichem Organismus, z. B. Wechselwirkung zwischen Ernährung und Genotyp; Nachweis präventiver und/oder therapeutischer Wirkungen von Nahrungsinhaltsstoffen. Die Verwendung von Bild gebenden Verfahren bzw. X-Omics-Methoden bietet hier die Möglichkeit, Wirkmechanismen direkt am Menschen zu untersuchen und die Umsetzbarkeit der Erkenntnisse zu beschleunigen.
- Analyse der Bioverfügbarkeit und Wirksamkeit von Nährstoffen aus Nahrungsmitteln unterschiedlicher Produktionsweise (konventionell, ökologisch und funktionell), Analyse der Wirkung von 'Risikofaktoren'.
- Erweiterung des Einsatzspektrums validierter funktioneller Nahrungsingredientien, z. B Einbringung in verschiedene Lebensmittelmatrices und Produktgruppen
- Validierung von Biomarkern zum Nachweis der Wirksamkeit von Lebensmitteln- (bestandteilen).
- Detailaufklärung der Wirkungsweisen von Nahrungsfaktoren beim Menschen durch Interventionsstudien bzw. Analysen bestehender Kohorten.
- Beiträge zur Entwicklung von Funktionellen Lebensmitteln zur
differenzierten Ernährung (incl. Prävention ernährungsassoziierter
Krankheiten) von Menschen mit unterschiedlichen Lebensumständen, z.B.
Konzeption und 'Design' von Lebensmitteln mit Zusatznutzen.
In den Projektskizzen ist auf die Beiträge des Projektes zu der
Fördermaßnahme "Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung",
zu der "Roadmap für das Gesundheitsforschungsprogramm" sowie zum
Nationalen Aktionsplan "Gesunde Ernährung und Bewegung - Schlüssel für
mehr Lebensqualität" einzugehen.
Gefördert werden Projekte der Verbundforschung und Einzelvorhaben, die
vorzugsweise von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft koordiniert
werden sollten.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
mit Sitz in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern
grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine
Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des
national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm
vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben
spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine
ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen,
inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein
Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der
Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt
werden.
Die Partner eines "Verbundprojektes" haben ihre Zusammenarbeit in einer
Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss
eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene
Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-
Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html
) entnommen werden.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht
rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in
der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50%
anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine
angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der
entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und
der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden
können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen
der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser
Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus
den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren
Förderquote führen kann.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden
grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf
Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für
FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des
BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von
Unterlagen
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Biotechnologie
D-52425 Jülich
Tel.: 02461-61-4460;
Fax: 02461-61-2730
E-Mail: r.straub@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt.
Ansprechpartner ist Dr. Rudolf Straub.
Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und
Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur
Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die
Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen
(http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm).
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Verfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen:
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens
28.03.2008 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form und
elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten
sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen
Verbundkoordinator vorzulegen.
Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser
Förderrichtlinien weitere Auswahlrunden durchzuführen. Die Fristen für
die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.fz-juelich.de/ptj/
veröffentlicht.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende
Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt
werden.
Projektskizzen sollen folgende Gliederung aufweisen:
Zusammenfassende Darstellung des Verbundvorhabens (maximal 5 Seiten
einschließlich etwaiger Abbildungen in freier Textstruktur), danach
ausführliche Darstellung aller Teilprojekte entsprechend nachfolgender
Gliederung. Einzelvorhaben sind entsprechend zu gliedern.
1. Titel des Vorhabens
2. Antragsteller:
Anschrift der antragstellenden Institution
Name des Projektleiters / der Projektleiterin mit dienstlicher
Anschrift sowie Telefon, Fax, und E-Mail-Adresse
ggf. beteiligte Partner (Einrichtungen/ Arbeitsgruppen mit
verantwortlichen Projektleitern)
3. Beschreibung
3.1 Ziele und deren wirtschaftliche und wissenschaftliche Bedeutung
(ggf. mit Beschreibung der Komplementarität der verfolgten Ziele zu
bisherigen oder geplanten Arbeiten in den Fördermaßnahmen
"Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung" und/oder
"Funktionelle Ernährungsforschung"
3.2 Stand der Forschung sowie Aussagen zur Konkurrenz- und
Patentsituation ("Freedom to operate")
3.3. Darstellung der beteiligten Partner mit Nachweis der einschlägigen
Erfahrungen und Qualifikationen sowie Art und Umfang der
Zusammenarbeit
3.4. Arbeitsplan (Arbeitspakete) im Zeitverlauf mit Meilensteinplanung,
differenziert nach den Partnern
3.5. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische
Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit)
4. Finanzierungsplan
Die Projektskizze ist dabei in 2-facher ungebundener Ausfertigung (20
Seiten, DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig, Schriftform Arial,
Schriftgröße 11, mindestens 3cm Rand) sowie als CD vorzulegen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht
abgeleitet werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden unter
Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien
bewertet:
- Beitrag des Verbundvorhabens/Teilprojekts zur Erreichung der Ziele der Förderichtlinie,
- Neuheit, Originalität, Inter- und Transdisziplinarität und Relevanz der Forschungsansätze,
- wissenschaftliche und insbesondere wirtschaftliche Verwertungspotenziale (u. a. Markt-, Umsatz- und Beschäftigungspotenziale),
- Leistungsfähigkeit der eingebundenen Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft (insbesondere bezüglich wissenschaftlicher Exzellenz, Ideen- und Umsetzungspotenzial, Personal, Finanzkapital, Infrastruktur, etc.),
- Qualität, Umfang, Intensität und Mehrwert der geplanten Zusammenarbeit,
- Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und Koordination,
- Erfolgsaussichten für die Erreichung der gestellten Forschungsziele auch unter Berücksichtigung der internationalen Konkurrenz und Patentsituation,
- Plausibilität und Angemessenheit der Finanzplanung unter Berücksichtigung der Risikoteilung zwischen beantragendem Unternehmen, Projektpartnern und öffentlicher Hand.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung
vorgesehenen Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den
Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Verfahren für die zweite Stufe:
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv
bewerteten Projektskizzen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem
vorgesehenen Verbundkoordinator und unter Berücksichtigung des
Ergebnisses der Begutachtung, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen,
über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für
den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche
Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten
Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48
bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen
Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im
Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 17.01. 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Roemer-Mähler
