Allgemein
Bekanntmachung der Förderinitiative „Förderung von Transferaktivitäten im Rahmen der BMWi-Initiative FIT für den Wissenswettbewerb“
Vom 22. Januar 2008
Im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „iD2010 – Informationsgesellschaft Deutschland 2010“ sind Handlungsfelder angesprochen, die die wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen in zentralen Fragen der Informationsgesellschaft verbessern sollen. Ein Handlungsfeld ist die Stärkung des Wissensmanagements (WM) im Mittelstand (im Folgenden steht KMU für kleine und mittlere Unternehmen). Wissen ist heute ein zentraler Entscheidungsparameter der Unternehmen. Die wissensorientierte Unternehmensführung ist eine unabdingbare Grundlage für die Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat in den letzten Jahren zur Unterstützung von KMU die Initiativen „WissensMedia“ und „Fit für den Wissenswettbewerb“ durchgeführt. „WissensMedia“ förderte in sieben Vorhaben die Entwicklung und Erprobung von neuen Technologien zum Wissensmanagement in KMU sowie öffentlichen Verwaltungen (1) siehe (1) . Dagegen überführte die Initiative „Fit für den Wissenswettbewerb“ bei KMU erprobte Konzepte und Methoden in die Praxis. In ausgewählten Modellvorhaben werden in mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben derzeit die Möglichkeiten des Einsatzes von WM-Konzepten und -Systemen demonstriert.
Weil WM auch im Mittelstand heute allgemein als ein wichtiges Thema anerkannt ist, soll der Erfahrungsschatz der vielen geförderten WM-Ansätze und -Konzepte in eine Transferphase 2008–2009 „gehoben“ werden.
Eine repräsentative Befragung im Rahmen des vom BMWi geförderten Projektes METORA ergab im Frühjahr 2006, dass drei Viertel der befragten Unternehmen gezielt WM-Maßnahmen einsetzen und auch künftig in WM investieren wollen. Die häufigsten Maßnahmen sind: Lernen aus Projekten, Erkennen von Wissensdefiziten bei Mitarbeitern, Weiterbildung und offener Zugang zu Ressourcen im Internet. Wenig verbreitet sind die Dokumentation des Mitarbeiterwissens und die Wissensbewahrung bei Mitarbeiterfluktuation. Fazit der Studie ist, dass WM bei KMU eine noch größere Verbreitung finden würde, wenn der Nutzen klarer erkennbar und die Bereitschaft zur Wissensteilung der Mitarbeiter stärker ausgeprägt wären (siehe ebenda 2006). Vorhaben können durch Zuwendungen gefördert werden. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch die gesetzgebenden Körperschaften gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens. Basis dieser Förderinitiative bildet die Empfehlung des eigens dafür eingesetzten Transferbeirates.
1 Gegenstand der FörderungFördergegenstand ist der Transfer praxistauglicher Konzepte des Wissensmanagements in den Mittelstand. Das können folgende Maßnahmen sein:
- Innovative Transferaktionen, die helfen, die insb. in den Projekten erzielten Ergebnisse an eine möglichst große Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen weiterzugeben;
- Vorschläge zu Kommunikation und Pressearbeit der bislang erarbeiteten Ansätze;
- Evaluation und Weiterentwicklung der geförderten Ansätze und Konzepte von WM-Anwendungen in KMU;
- Verbreitung innovativer Konzepte zur Verbesserung des guten
Umganges mit Wissen in KMU.
Zielgruppe der Maßnahmen sind kleine und mittlere Unternehmen. Die Vorschläge können sich auf oben genannte geförderte Maßnahmen beziehen und sie dürfen ihr Nachhaltigkeitspotenzial noch nicht ausgeschöpft haben. Es ist darzulegen, welche Ergebnisse bereits erzielt wurden, welche Wirkung und welchen Nutzen der eingereichte Vorschlag erreichen will und wie die geförderte Maßnahme nach Auslaufen der Förderung weitergeführt werden kann. Ein guter Zugang zur Zielgruppe wird bei allen Vorschlägen vorausgesetzt. Konsortialbildungen mit Partnern aus der Wirtschaft (Verbänden) sind ausdrücklich erwünscht. Bevorzugt gefördert werden Vorschläge mit großem Nutzen und Nachhaltigkeitspotenzial, die die bestehenden Maßnahmen in ihrer Breitenwirkung verstärken.
Weiterhin gilt, dass alle für den Transfer vorgeschlagenen Konzepte und Lösungen dazu beitragen sollen, die „spezifischen Lebenslagen“ der KMU zu verbessern bzw. mögliche Probleme der Unternehmen zu lösen. Sie müssen praxistauglich sein und ihr Nutzen für KMU muss im Vorschlag klar erkennbar sein.
Die Lösungen müssen auf andere Unternehmen und Branchen übertragbar
sein (keine betrieblichen Einzellösungen). Die vorgeschlagenen
Maßnahmen und Anwendungen sollten primär der Verbreitung von
Wissensmanagement-Instrumenten im Mittelstand dienlich sein. Die
Entwicklung neuer Technologien, deren Erstanwendung und Erprobung sind
nicht Ziel dieser Förderinitiative.
2.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung der Unterlagen
Zuständig für die Durchführung des Wettbewerbs und der Abwicklung der sich anschließenden Fördermaßnahmen ist das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Projektträger im
DLR
Neue Medien in der Wirtschaft
IT-Anwendungen, Digitale Integration; IT-Sicherheit
Heinrich-Konen Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartner für fachliche Fragen:
Hans-Jürgen Herrmann
E-Mail: Hans-Juergen.Herrmann@dlr.de
Telefon: (02 28) 38 21-720
Handy: (01 60) 8 80 27 92
Ansprechpartner für administrative Fragen:
Frau Sema Siramun
E-Mail: Sema.Siramun@dlr.de
Telefon: (02 28) 38 21- 717
Der Projektträger gibt im Auftrag des BMWi weitergehende Informationen zu Verfahrensfragen und berät bei der Antragstellung. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können ebenfalls dort angefordert werden.
2.2 Ablauf und Einreichung der SkizzeDie Förderung wird zunächst als Ideenwettbewerb durchgeführt und unterteilt sich in zwei Phasen:
- Phase 1 (Februar und März 2008): Erarbeitung und Einreichung von Projektvorschlägen
- Phase 2 (ab April 2008): sukzessive Bewertung und Auswahl der besten Projektvorschläge zur Förderung unter Einbeziehung einer unabhängigen Jury
Aussagekräftige, beurteilungsfähige Projektskizzen müssen in Schriftform auf dem Postweg
bis zum 31. März 2008 (17.00 Uhr)
dem Projektträger in Schriftform und parallel als E-Mail zugeleitet werden. Bitte berücksichtigen Sie bei Zuschriften das Stichwort „FIT Transfer“ im Betreff.
Aus der Vorlage einer Skizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Unvollständige Skizzen werden nicht berücksichtigt. Die genannte Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können möglicherweise nicht in der ersten Beurteilungsrunde berücksichtigt werden. Für Verbundvorhaben bzw. Konsortien ist nur eine Anmeldung zulässig (das heißt die Anmeldung erfolgt Projekt-, nicht partnerbezogen).
2.3 Vorlage der Skizzen und AuswahlDie einzureichenden Skizzen sollen mit konkretem Bezug auf diese Bekanntmachung in Kurzform auf nicht mehr als 10 Seiten folgende Angaben enthalten:
a) Deckblatt mit folgenden Angaben:
- Projekttitel ggf. Akronym (maximal 15 Zeichen)
- Langfassung der Projektbezeichnung (maximal 250 Zeichen)
- Daten zum Projektkoordinator (Organisation, Anschrift, Name des Projektleiters/der Projektleiterin, Telefon, Telefax, E-Mail)
- Aufzählung der beteiligten Partner (Partner im Konsortium)
- Kurzbeschreibung des Projektvorschlages (maximal 1200 Zeichen)
- Datum/Firmenstempel/Unterschrift (Projektkoodinator)
b) Beschreibung der Projektidee
- Problemdarstellung (Ist-Zustand) und Bewertung (Defizitanalyse)
- Beitrag zur Erreichung der Ziele der Förderinitiative
c) Breitenwirkung und Nutzen des Lösungsansatzes
- technische/organisatorische Ausgangssituation
- Verbesserung im Vergleich zum Status quo
- Kosten-/Nutzen-Aspekte
d) Grobes Projektkonzept
- Projektschwerpunkte
- Beiträge der Partner
e) Plausibilität des Transferkonzeptes
- Chancen zur organisatorischen und finanziellen Umsetzung
- Einbindung von KMU
- Nennung des Nachhaltigkeitspotentials
f) Angaben zum Konsortium/zu den Kooperationspartnern
- Potenzial/Stellung des Koordinators (Federführers)
- Potenziale (Expertise) der Partner (Kurzfassung)
- Absichtserklärungen der Projektpartner über die geplante Mitwirkung
- Absichtserklärungen der Projektpartner über die Übernahme seines
jeweiligen Eigenfinanzierungsanteils
g) Laufzeit und Finanzierungskonzept; Aufteilung auf die Partner
Die Projektskizzen werden dann durch den Projektträger unter Einbeziehung des Transferbeirates „FIT für den Wissenswettbewerb“ beurteilt.
Wesentliche Bewertungs-/Auswahlkriterien sind:
- der Bezug zu den genannten Förderzielen und Programmen sowie ggf. zu den dort geförderten Projekten;
- die Breitenwirkung und der Nutzen der vorgeschlagenen Lösung;
- Kompetenz des Konsortiums und die Erfolgsaussichten der Umsetzung;
- den Innovationsgehalt der Lösung für den guten Umgang mit Wissen in KMU;
- das Nachhaltigkeitspotenzial, das sich ableitet aus der Kenntnis
der Problemlage von kleinen und mittleren Unternehmen, einem guten
Zugang zur Zielgruppe und einem sehr großen Transferpotenzial der
Lösung.
Die Einreicher der Projektskizzen werden im nächsten Schritt vom
Projektträger über das Ergebnis der Bewertung informiert.
Bei positiver Beurteilung der Projektskizze werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert (bei Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Projektkoordinator) einen förmlichen Förderantrag innerhalb von 3 Monaten vorzulegen, über den das BMWi nach abschließender Prüfung entscheiden wird. Es ist beabsichtigt, Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu gewähren. Zuwendungsfähig ist der projektbezogene Aufwand zur Durchführung der Projektarbeiten einschl. der notwendigen, projekttypischen Koordinationsaufgaben. Die Vorhaben selbst dürfen noch nicht begonnen worden sein. Bereits geleistete Vorarbeiten müssen dargestellt (nachgewiesen) werden, sie sind nicht mehr förderfähig.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Nach den BMWi-Grundsätzen wird dabei eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Für die Maßnahmen zu Nummer 1.2. kann diese Eigenbeteiligung entfallen. Sie können im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages vergeben werden oder lassen sich in ein Verbundvorhaben als Unterauftrag integrieren.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Es ist anzustreben, dass bei Verbundprojekten die Förderquote bezogen auf das Gesamtprojekt bei 50% liegt. Eigenleistung durch Einbringung von Personalkapazität wird dabei Eigenmitteln (Barmitteln) gleichgestellt.
Für die Projekte wird eine maximale Laufzeit von 3 Jahren festgelegt.
Im Rahmen der Projektverfolgung ist das begleitende Gremium der Transferbeirat. Eine Mitwirkung der Zuwendungsempfänger in diesem Gremium wird vorausgesetzt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Interessenvertretungen (Verbände). Auf Grund der Komplexität der Aufgabenstellung sowie zur Stärkung des Umsetzungspotenzials dieser Fördermaßnahme werden Verbundprojektvorschläge bevorzugt. In diesen „Verbundprojekten“ schließen sich mehrere Partner zur gemeinsamen (interdisziplinären) Bearbeitung des Themas zusammen. Ein Partner ist dabei mit der Federführung des gebildeten Konsortiums zu betrauen. Daneben können weitere juristische Personen, die nicht unmittelbar als Partner in ein Verbundprojekt eingebunden sind, im Unterauftrag eines Partners beteiligt werden.
Gefördert werden nur im vorwettbewerblichen Bereich liegende Vorhaben, welche die unter „Gegenstand der Förderung“ aufgeführten Themenbereiche im Sinne der genannten Auswahlkriterien optimal abdecken. Vorhaben können gefördert werden, wenn
- sie hinsichtlich der Themenstellung den Rahmen der dargestellten Fördermaßnahme erfüllen,
- an der Bearbeitung des vorgeschlagenen (Teil-) Projektes ein erhebliches Bundesinteresse besteht
- die Vorhaben mit einem technisch/wirtschaftlichen Risiko verbunden
sind, sodass ohne Förderung eine Umsetzung nicht realistisch ist.
Verbundprojekte können gefördert werden, wenn die Verbundpartner abgestimmt arbeitsteilig und interdisziplinär die Problemstellungen mit dem Ziel bearbeiten wollen, die jeweiligen Ressourcen (Personalkapazität, spezifisches Know-how) effizient zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und den Wissenstransfer zu beschleunigen.
Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln, die nach Bewilligung der Förderung durch das BMWi zu schließen ist.
Bei Einreichung des Projektvorschlages ist lediglich eine formlose Absichtserklärung über die gemeinsame Projektbearbeitung beizufügen.
Es werden überschaubare, gut steuerbare Konsortien erwartet, die aber die spätere „Umsetzungslandschaft“ möglichst gut abbilden. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen.
