Allgemein
Bundesrat stimmt der neuen EU/EWR-Handwerk-Verordnung zu
Höherstufung der deutschen Meisterausbildung im EU-System der Berufsausbildung wird damit rechtwirksam umgesetzt
Der Bundesrat hat heute der Verordnung für Staatsangehörige der EU,
der EWR und der Schweiz für die Ausübung eines zulassungspflichtigen
Handwerks, zugestimmt. Mit dieser Verordnung wird die EU-Richtlinie
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005
national umgesetzt. Die neue Verordnung löst die bisherige ab.
Sie regelt sowohl die Anerkennung von Berufserfahrung als auch von
Ausbildungsnachweisen von ausländischen Handwerkern, die sich in
Deutschland niederlassen wollen. Außerdem wird festgelegt, unter
welchen Voraussetzungen eine vorübergehende und gelegentliche
grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung im Inland zulässig
ist.
Auch für deutsche Staatsangehörige, die ihre Berufsqualifikation - oder
Teile davon - in anderen Mitgliedstaaten der EU, anderen
Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR oder in der Schweiz erworben
haben, ist die Anerkennung dieser Berufsqualifikation in der
EU/EWR-Handwerk-Verordnung geregelt. Die EU-EWR-Handwerk-Verordnung
setzt auch die Höherstufung der deutschen Meisterausbildungen für
Handwerker in dem EU-System der Berufsanerkennung um. Das
Gemeinschaftsrecht erkennt jetzt ausdrücklich die hohe Qualifikation
der deutschen Handwerksmeister an. Diese Entscheidung wurde bereits im
Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die qualitativ hochwertige deutsche Meisterausbildung wird damit
europaweit anerkannt. Nach jahrelangen Verhandlungen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sind die Bemühungen
von Erfolg gekrönt. Auch das Handwerk in Deutschland hatte sich
nachdrücklich für eine solche Änderung des Gemeinschaftsrechts
eingesetzt.
Nach der Zustimmung der Bundesrates wird die Rechtsverordnung zur
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen voraussichtlich noch in
diesem Jahr in Kraft treten.
Anfang Oktober hatten sich die EU-Mitgliedstaaten bereits mit großer
Mehrheit für die Höherstufung der deutschen Meisterausbildungen
ausgesprochen (vgl. Pressemitteilung des BMWi vom 8. Oktober 2007). Das
Europäische Parlament hatte keine Einwände dagegen erhoben. Die
deutschen Meisterausbildungen sind damit nunmehr in der
Anerkennungsrichtlinie der dritten Qualifikationsstufe zugeordnet, die
unmittelbar unter einem Fachhochschulabschluss angesiedelt ist. Die
Einstufung ist insbesondere für die Frage von Bedeutung, welche
Ausbildung Handwerker aus anderen Mitgliedstaaten mitbringen müssen, um
sich in Deutschland niederlassen zu können.
