Ausschreibung
Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Leistungselektronik zur Energieeffizienz-Steigerung" (LES) innerhalb des Förderprogramms "IKT2020".
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Leistungselektronik zur Energieeffizienz-Steigerung" (LES) innerhalb des Förderprogramms "IKT2020".
Energieeinsparung und Energieeffizienz sind Kernelemente des Klimaschutzes
und der Ressourcenschonung. Diesen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen
begegnet die Bundesregierung durch eine Vielzahl von Forschungs- und
Förderprogrammen. Angesichts der steigenden Kosten wird die Art und Weise, wie
effizient mit Energie umgegangen wird, zu einem Wettbewerbsfaktor, der immer
wichtiger für die deutsche Volkswirtschaft wird.
Die Fördermaßnahme LES
soll als Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung durch
multidisziplinäre, auf das Gesamtsystem ausgerichtete Forschungs- und
Entwicklungsbeiträge im Bereich der Leistungselektronik deutliche
Energieeinsparungen in volkswirtschaftlich wichtigen Anwendungsfeldern
ermöglichen.
1.1. Zuwendungszweck
Weltweit sind heute 40% des gesamten Energiebedarfs auf die Nutzung der
elektrischen Energie zurückzuführen, Tendenz steigend. Bei Maßnahmen, die
Effizienz elektronischer Bauelemente und elektronischer Systeme zu steigern,
spielt die Leistungselektronik eine zentrale Rolle. Energieeffizienz zu
steigern, bedeutet aber nicht nur eine Verbesserung der Leistungsparameter von
Halbleiterbauelementen. Vielmehr geht es um neue Systemlösungen, die eine
Vielzahl ganz verschiedener Aspekte umfassen. Sie reichen z.B. von neuen
Materialien, Bauteilkonzepten und Aufbautechniken, über innovative
Systemintegrationen, Zuverlässigkeitsaspekten bis hin zur Standardisierung von
Bauelementen und kostengünstigen Herstellungstechniken. Nur durch die
Betrachtung des Gesamtsystems und Innovationen in allen Teilbereichen kann das
Ziel einer deutlichen Energieeinsparung durch neuartige Leistungselektronik
erreicht werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
beabsichtigt deshalb auf der Grundlage des Rahmenprogramms IKT2020
multidisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema
"Leistungselektronik zur Energieeffizienz-Steigerung" (LES) zu fördern mit
Anwendungen in den Bereichen:
- Automobil- und Antriebstechnik, Anlagen- und Maschinenbau (z.B. effiziente und kompakte Leistungswandler, Energiemanagement, effiziente elektrische Antriebe/Nebenaggregate),
- Haushaltsgeräte (z.B. leistungsgeregelte Kühlaggregate, energieoptimierte Wärmequellen, energieoptimierte Stand-by Schaltungen),
- Luft- und Raumfahrtindustrie (z.B. gewichtsoptimierter Ersatz hydraulischer Komponenten, Steigerung der Zuverlässigkeit leistungselektronischer Systeme),
- Beleuchtung (kompakte, sparsame Vorschaltgeräte),
- Energiewirtschaft (Energiemanagement und -verteilung, Energiewandler und Systeme zur Netzeinspeisung).
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Der Fokus der Förderung liegt auf Forschung und Entwicklung zur Steigerung von Energieeffizienz in elektronischen Systemen. Es werden Projekte gefördert, die breitenwirksame Anwendungen adressieren. Eine möglichst hohe industrielle Beteiligung an den Verbundprojekten ist erwünscht, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).
Gegenstand der Förderung sind Forschung und Entwicklung in den Schwerpunktbereichen:
- neuartige passive und aktive Basisbauelemente für die Leistungselektronik,
- neue Basiseffekte, Funktionsmaterialien, Halbleiter und Schaltungsträger mit erweiterter Funktionalität mit dem Ziel der Effizienzerhöhung, Erhöhung der Temperaturstabilität oder Lebensdauer von leistungselektronischen Bauelementen,
- Entwurf und Aufbau von energieeffizienten, kompakten Gesamtsystemlösungen mit hohem Integrationsgrad, mit hoher Energiedichte, hoher Zuverlässigkeit und geeigneten Entwärmungstechniken,
- neue Aufbau-, Verbindungs- und Verpackungstechniken für hohe Leistungsdichten und Temperaturen,
- Systeme für effiziente Energiekonvertierung und intelligente Leistungsreglung,
- Aufbau und Hochintegration von innovativen Systemen für die Leistungserfassung.
Gefördert werden Projekte, welche die unter Nummer 1.1 genannten Anwendungsfelder adressieren und eine schnelle Umsetzung in Produkte erwarten lassen. Die Vorhaben sollen im Verbund von Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Adressiert werden sollen möglichst umfangreiche Innovations- und Wertschöpfungsketten. Grundsätzlich sollte mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (z.B. Technologielieferant, Systemhersteller, Zulieferer, Anwender) einbezogen sein. Es ist erforderlich, frühzeitig alle Aspekte der späteren Umsetzung zu beachten und nach Möglichkeit in das Projekt einzubeziehen. Das Projektkonsortium sollte einen nachvollziehbaren Marktzugang im jeweiligen Anwendungsfeld haben.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und
nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU im Sinne der
Definition der Europäischen Kommission, siehe
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm)
mit Ergebnisverwertung in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam
von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten
Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt
werden.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der
Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind daher besonders
aufgefordert, sich - auch durch F&E-Unteraufträge von Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft — an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. auch
Nummer 7.3).
Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter
Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu
planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von
Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen
Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur
interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten, insbesondere
im betreffenden Fachgebiet, ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern
die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden
erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin
die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF, die über das
Projekt hinausgehen, mit entsprechender Öffentlichkeitswirksamkeit
erwartet.
Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der
Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung
der Ergebnisse in Deutschland wird große Bedeutung beigemessen. An den
Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die
Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung eines Demonstrators zur breiten
Anwendung bringen wollen und können. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen
Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU
Forschungsrahmenprogramm (http://www.cordis.lu) sowie weiteren Förderaktivitäten auf
EU-Ebene vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben
spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche
EU-Förderung möglich ist bzw. eine Kooperation mit anderen EU-Partnern nahe
legt. Es ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten
Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU bzw. bei einem entsprechenden
europäischen Programm gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im
nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner haben ihre
Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor
der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche
Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene
Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt -
Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf)
entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare
Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten,
die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 %
anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene
Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden
zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare
Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei
Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden
können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen
der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser
Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte mit KMU-Beteiligung eine
differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen
kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich
die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben
(NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden
die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur
Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
VDI Technologiezentrum GmbH
- Abteilung EINS -
Peter-Müller-Str.
1
40468 Düsseldorf
beauftragt.
Ansprechpartner ist Dr. Jochen Dreßen (Tel.: 0211/6214-580; E-Mail: dressen@vdi.de).
Vordrucke für
Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können
unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder
unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von
Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen
Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html).
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1. Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst dem oben genannten Projektträger
bis spätestens zum 31.01.2009 Projektskizzen in schriftlicher
und elektronischer Form – möglichst unter Nutzung von "easy" – auf dem Postweg
vorzulegen. Eine Projektskizze (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) sollte max. 20
DIN A4-Seiten umfassen. Sie muss ein fachlich zu beurteilendes Grobkonzept und
eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des
Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem
Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der
Relevanz für die Leistungselektronik erläutert werden. Ein Strukturvorschlag für
eine Skizze ist unter: http://www.techportal.de/leistungselektronik zu
finden.
Der Koordinator eines Verbundprojekts reicht die Projektskizze
für alle Verbundpartner mit einer gemeinsam von allen Partnern ausgearbeiteten,
beurteilungsfähigen Vorhabensbeschreibung ein.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende
Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt
werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht
abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:
- Bedeutung des Projektziels: gesellschaftlicher Bedarf und Potenzial einer Umsetzung
- wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
- Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
- Risiken und Chancen des vorgesehenen Arbeitsprogramms
- Bedeutung der angestrebten Entwicklung für eine spätere industrielle Anwendung
- Verwertungskonzept (inkl. Patentstrategie)
- Qualifikation der Partner, Projektmanagement und -struktur
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Pro-jektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.3. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv
bewerteten Projekt-skizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen
Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach
abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung
und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der
Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die
Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44
BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in
diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren
(vgl. 7.2) in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen und zur Antragstellung
aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine
weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine
"Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" zum obigen Themenfeld
beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen
mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Das Thema muss aber
weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig
wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden um
inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und
Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser
zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches
Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam
(Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing)
erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt
BMBF-intern.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage,
Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515
"Forschung an Fachhochschulen" Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Tel.: 0228/9957-3468, ebenso wie die "Hinweise für die
Erstellung von Projektvorschlägen".
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im
Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17.10.2008
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Katenkamp
Quelle: BMBF
