Ausschreibung
Förderbekanntmachungs-Abonnement des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
02.10.2008 - 28.11.2008
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von
Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "Maßnahmen zur
Nachwuchsförderung und KMU-Unterstützung" im Rahmen des Förderprogramms
"Optische Technologien"
vom 22.09.2008
Die Fördermaßnahme des BMBF verfolgt das Ziel, die Innovationskraft im
Bereich der Optischen Technologien zu stärken. Dazu sollen
Einrichtungen gefördert werden, deren Mitglieder aus dem Bereich der
Optischen Technologien kommen, und die den wissenschaftlich-technischen
Nachwuchs fördern und/oder kleine und mittlere Unternehmen beim
Technologietransfer und bei internationalen Auftritten unterstützen. Es
wird erwartet, dass die Einrichtungen, die sich für die Fördermaßnahme
bewerben, Erfahrungen und Erfolge in den genannten Bereichen nachweisen
können. Die Förderung erfolgt anteilig als Zuwendung (bis 50 % / 100
%der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten / Ausgaben, siehe Nr.
5). Förderkriterien sind Exzellenz, Umsetzungsstrategien, Kontakte zur
Zielgruppe und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung der aktuellen
gesellschaftlich relevanten Fragestellungen im Sinne der
HighTech-Strategie.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Optische Technologien haben zunehmend an Bedeutung in wirtschaftlich
und gesellschaftlich relevanten Bereichen wie z. B. Information und
Kommunikation, Energie und Umwelt, Produktion und Lebenswissenschaften
gewonnen. Dabei wirken Optische Technologien vielfach als "Enabler" und
ermöglichen erst Innovationen in unterschiedlichen
Technologiezweigen.
Damit die vielfältigen Möglichkeiten der Optischen Technologien noch
effizienter genutzt werden können, bedarf es der Bündelung von
Kompetenzen und der Zusammenführung aller wichtigen Akteure. Die
Bundesregierung hat mit der "Hightech-Strategie für Deutschland"
entsprechende Rahmenbedingungen gesetzt und dazu aufgefordert,
Konzentrations- und Vernetzungsprozesse zwischen Wirtschaft und
Wissenschaft weiter voranzutreiben, die Bedingungen für
High-Tech-Gründungen und den Mittelstand zu verbessern sowie den
Fachkräftemangel zu beseitigen. Diese Maßnahmen haben die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und die Standortsicherung zum Ziel.
Vor diesem Hintergrund hat das BMBF im Rahmen des Förderprogramms
Optische Technologien (http://www.optischetechnologien.de)
die vorliegende Förderinitiative zum Themenfeld "Maßnahmen zur
Nachwuchsförderung und KMU-Unterstützung" erarbeitet. Das BMBF will mit
der Fördermaßnahme die Entwicklung und Verbreitung der Optischen
Technologien auf für Deutschland strategisch wichtigen Gebieten
beschleunigen. Zur schnellen und optimalen Erreichung der
Bekanntmachungsziele sollen die fachliche Expertise und der regionale
Vernetzungsgrad potenzieller, möglichst regional agierender Netzwerke
im Bereich Optischer Technologien genutzt werden. Darüber hinaus sind
überregionale Zusammenschlüsse wünschenswert. Eine Strukturierung der
Arbeiten nach den thematischen Schwerpunkten ist erforderlich.
Netzwerke im Sinne der Fördermaßnahme sind auf Innovationen
ausgerichtete Kommunikations- und Kooperationsallianzen aus
verschiedenen Akteuren des Innovationsprozesses, wie Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungssektors,
FuE-Einrichtungen, Bildungsinstitute sowie Körperschaften des
öffentlichen Rechtes u.a.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien - der
BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis
und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung
(BHO) - durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf
Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber
entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Arbeiten zur Nachwuchsförderung und
KMU-Unterstützung im Bereich der Optischen Technologien. Im Rahmen des
zu fördernden Vorhabens sollen Arbeiten zu den folgenden
Themenbereichen der HighTech-Strategie durchgeführt werden:
- Nachwuchskräfte sichern
- Innovationsliga
- Masterstudiengänge Photonik
- KMU-Zugang zu internationalen Märkten erleichtern
- FuE-Transfer in KMU und Handwerksunternehmen
Im Einzelnen sind folgende Aktionen bzw. Aktivitäten denkbar:
Nachwuchskräfte sichern:
Zwei Zielgruppen sollen in diesem Punkt adressiert werden.
Im ersten Schwerpunkt sollen Schüler frühzeitig erleben können, dass
Technik, insbesondere die Optische Technologien spannend, wichtig und
zukunftssicher sind.
Auf der anderen Seite geht es um die unmittelbare Absicherung von
Fachkräften durch ausländische Masterstudenten in den
Unternehmen.
Zum ersten Schwerpunkt wurde im Februar auf dem Kongress Optische
Technologien der Startschuss mit der Innovationsliga gegeben. Ziel sind
1.000 Partnerschaften von Schulen mit Unternehmen und
Forschungseinrichtungen in den Regionen.
Ein flächendeckendes System wird benötigt, um auch und gerade die KMU
von nebenan zu erreichen. Zu den Aufgaben gehören deshalb:
- Sammeln von Ideen und Ansprechpartnern von Projekten
- regionale Zuordnung von Schulen zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen
- enge Abstimmung und Rückkopplung aller Akteure unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse
- Öffentlichkeitsarbeit, Medienpartner
Im zweiten Schwerpunkt werden Empfehlungen der Forschungsunion
umgesetzt. In den nächsten zwei Jahren sollen 200 zusätzliche
Absolventen aus dem Ausland für deutsche Unternehmen gewonnen werden:
Als Instrument wurden jeweils in Jena und Karlsruhe Masterstudiengänge
"Photonics" in englischer Sprache akkreditiert.
Ob die so geworbenen Studenten nach ihrem Studium in Deutschland
verbleiben, wie es Zielsetzung der Implementation der Studiengänge ist,
hängt ganz maßgeblich davon ab, dass in den Unternehmen der Regionen
interessante Praktikums- und Masterarbeiten angeboten werden. In
jeweils über sechs Monaten sollen die Studenten in den Regionen so
betreut werden, dass sie sich heimisch fühlen.
Auch im Bereich der Akquise sollen die potenziellen Zuwendungsempfänger
durch ihre Patenschaften mit europäischen Regionen unterstützend
mitwirken. Zu den Aufgaben gehören:
- Unterstützung der Studentenwerbung im Ausland bei
- Partnerregionen
- Delegationsreisen
- Vorträgen im Ausland einschließlich der Ausarbeitung
und Bereitstellung von Informationsmaterial
- Studentenbetreuung vor Ort:
- Programm für interkulturelle Informationsveranstaltungen
Programm zum Vorstellen der Branche- Einrichten von Internetinfoseiten
- Einrichten von Mailbetreuungssystemen
- Einbeziehung der Studenten in eigene Veranstaltungen (Workshops)
- Identifizieren der studentischen Wünsche und Voraussetzungen für Praktika (Assessment)
- Suche von Praktikumsplätzen deutschlandweit
KMU Zugang zu internationalen Märkten erleichtern:
Große internationale Messen und Kongresse bieten für KMU gute Chancen,
ihre Entwicklungen vorzustellen. Als Einzelkämpfer sind KMU mit dieser
Aufgabe jedoch häufig überfordert; zudem besteht das Risiko, den
erwarteten Präsentationserfolg nicht zu erreichen, in besonderem Maße.
Eine weitere Schwierigkeit ist die Abwicklung von Formalitäten, weit im
Vorfeld der Veranstaltung. Hier sollen durch organisatorische
Begleitung im Rahmen von Gemeinschaftsständen bessere Bedingungen für
die KMU geschaffen, die Sichtbarkeit erhöht und Bürokratie für KMU
reduziert werden. Diese Aktivität erfordert gute Kenntnisse von
Unternehmen in der Region, die durch zentrale Veranstalter, wie
Industrieverbände oder AUMA, nicht erfasst werden.
Die Aufgaben sind:
- Unterstützung der internationalen Vermarktung
- Etablierung eines Schaufensters "Optische Technologien Made in Germany"
- Umsetzung von Aktivitäten wie:
- Ermittlung relevanter Messen
- Planung und Umsetzung des Standkonzeptes mit Messebauer und Veranstalter
- Abstimmung / Ansprechpartner für Veranstalter, Messebauer, Werbeagentur und Mitaussteller
- Durchführung von Pressearbeiten (z.B. Erstellung einer gemeinsamen Pressemappe, Erstellung von redaktionellen Beiträgen, Organisation von Pressekonferenzen etc. )
- Organisation und Betreuung der KMU vor Ort (incl. Dokumentation der Messen, Pressegespräche, Partneringevents, etc.)
- Marketing zur Gewinnung von Arbeitskräften (Jobboard)
FuE-Transfer in KMU und Handwerksunternehmen:
Ergebnisse aus vom BMBF geförderten Forschungsverbünden müssen noch
schneller in die Breite diffundieren. Hierzu soll die Validierungsphase
für die KMU erleichtert werden. Dies soll durch gezielte Ansprache und
Beratung erfolgen; der Schritt bis hin zur ersten Erprobung muss
zeitnah und unbürokratisch erfolgen. Dazu soll der Antragsteller dem
BMBF sinnvolle, am Nutzen der KMU orientierte Instrumente vorschlagen
und in Abstimmung mit dem BMBF durchführen.
Die Aufgaben sind im einzelnen:
- Ermittlung potenzieller Nutzer und aktives Anbieten der FuE Ergebnisse und Potenziale zur Verwertung in der Region und überregional
- Durchführung von Matching-Veranstaltungen, auf denen
Industrievertretern aktuelle Forschungsarbeiten an Hochschulen
vorgestellt werden
- Verknüpfen von Weiterbildungs- und Transferveranstaltungen
- Schaffung von Technologietransfer durch Köpfe (Jobrotation): die Entwickler werden für einen befristeten Zeitraum in den Unternehmen tätig, die die Ergebnisse verwerten
- Implementierung von Modellen zur Verwertung (z.B. Firmengründung, Start-Up Beratung, Kontaktanbahnung zu Investoren)
- Monitoring der verfügbaren Technologien und Ermittlung des Technologiebedarfs in der Region
- Aufbau eines Expertenpools
- Mitwirkung bei Kleinprojektförderung mit vereinfachten Antrags- und Bewilligungsverfahren
- Beratung in Fragen zur Finanzierung von Innovationen, Schulungen zur Entwicklung von Innovationsprozessen im Mittelstand, Schutz von Innovationen
- Verfügbarmachung von Informationen zu Leitmärkten und Roadmaps.
Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als vollständig
anzusehen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Organisationen oder Vereinigungen (z.B.
eingetragener Verein, Stiftung, (g)GmbH, GbR etc.) - im Folgenden
"Einrichtung" genannt - die dem Zweck der zielgerichteten
Kooperation im Sinne der Förderziele genügen. Die Förderwürdigkeit der
gewählten Einrichtungen, ihres Aufbaus und ihrer Aufgaben wird im
Einzelfall durch Beurteilung anhand der unter Nr. 7 dieser
Förderrichtlinien und den nachfolgend festgelegten Kriterien geprüft.
´
Die Einrichtungen sollen insbesondere
- ihren thematischen Fokus im Bereich der Optischen Technologien haben,
- verschiedene Branchen und Disziplinen umfassen,
- den Betrieb einer durch hauptamtliche Mitarbeiter geführten Geschäftsstelle gewährleisten,
- hinreichende Erfahrungen und Aktivitäten auf folgenden Gebieten nachweisen können:
- Nachwuchsförderung in Schulen und Hochschulen,
- regionale Betreuung von KMU und Handwerksunternehmen insbes. im Hinblick auf Anstoß, Vermittlung und Koordinierung von Kooperationen (z.B. mit FuE-Partnern, Großunternehmen, Investoren, etc.), Beratung und Unterstützung von Existenzgründungen, Förderberatung,
- Erleichterung des internationalen Marktzugangs für KMU,
- Kontaktpflege zu ausländischen Organisationen im Bereich der Optischen Technologien und
- Öffentlichkeitsarbeit und Medienpräsenz.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Förderungswürdig sind sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte
unter Beteiligung mehrerer Einrichtungen.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer
Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss
eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene
Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt
- Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html)
entnommen werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des
national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm
vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben
spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine
ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Insbesondere wird angeregt zu
prüfen, ob eine europäische Kooperation im Rahmen von EUREKA in Frage
kommt. Nähere Informationen zu EUREKA sind unter http://www.dlr.de/EUREKA zu finden.
Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national
beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt
werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag
kurz dargestellt werden. KMU können sich zu Fragen der EU-Förderung bei
der BMBF-Förderberatung (siehe Nummer 7) beraten lassen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht
rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind
die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je
nach Anwendungsnähe des Verbundes - bis zu 50 % anteilsfinanziert
werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene
Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden
zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bei knappen Eigenmitteln des
Antragstellers kann das Vorhaben unter Berücksichtigung fachlicher
Aspekte in mehrere zeitlich aufeinander folgende Phasen aufgeteilt
werden, wobei jedes Teilvorhaben in sich abgeschlossen sein muss. Bei
Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten
Forschungsvorhaben 100 000 ? pro Jahr nicht überschreiten, kann eine
vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und
der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden
können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen
der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung
und Innovation berücksichtigen. Für KMU entsprechend der KMU-Definition
der Europäischen Kommission (Einzelheiten bei der
Förderberatungsstelle) werden zusätzliche Aufschläge als Bonus
gewährt.
Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden
grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des
BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben
(NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer
5.6 NKBF 98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag
von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des
BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7 Verfahren
7.1 Ansprechpartner und Anforderung von Unterlagen
Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung beauftragten Projektträger:
VDI Technologiezentrum GmbH
Abt. Laser- und Optikforschung
Peter-Müller-Str. 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner: Gerhard Funke
Tel.: 0211/6214 - 627
Fax: 0211/62 14 - 484
E-Mail: funke@vdi.de
Die VDI Technologiezentrum GmbH ist Ansprechpartner für Fragen zur
Bekanntmachung.
7.2 Vorlage von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst
dem Projektträger bis spätestens 28.11.2008 Projektskizzen vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende
Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt
werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch
nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch
den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im
Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12)
beim Projektträger ein. Entsprechendes gilt für Einzelvorhaben.
Die Projektskizze muss Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:
- Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages,
- Ausgangslage und Arbeitsziele,
- Darstellung der Antrag stellenden Einrichtung unter Darlegung der
- Rechts- und Organisationsform,
- Zweckbestimmung,
- satzungsmäßigen Ziele und des Gründungsdatums,
- verantwortlichen Träger der Einrichtung ("Partner" - je nach Organisationsform Mitglieder, Gesellschafter, Stifter, Kommandantisten, Komplementäre o.ä.),
- vorhandenen wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und strukturellen Voraussetzungen,
- Einordnung in die Forschungs- und Förderlandschaft,
- bisherigen Aktivitäten (Arbeitsschwerpunkte, besondere Leistungen und Erfolge, ggf. Alleinstellungsmerkmale, Öffentlichkeitsarbeit etc. mit inhaltlicher und zeitlicher Strukturierung),
- Arbeitsplan mit detaillierter Beschreibung der
- Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten Problemstellungen sowie der Lösungsansätze,
- fachlichen Schwerpunkte der geplanten Aktivitäten im Hinblick auf die Inhalte der Bekanntmachung,
- überregionale Kooperation mit den Verbundpartnern und Mehrwert durch die Bearbeitung im Verbund,Verwertungsplan mit Darstellung der Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner,
- Netzplan mit Arbeitspaketen und Übergabepunkten aufgetragen über die Zeit,
- Finanzierungsplan mit überschlägiger Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf (mit und ohne Bonus), einzeln nach Verbundpartner.
Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer
Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung
sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase
(Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die
Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen
Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche
Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn treffen zu können.
Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert
werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien
bewertet:
- Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Tragfähigkeit der Darstellung von Ausgangssituation, Zielsetzung und Vorgehensweise einschließlich Kooperationsstruktur,
- Einbindung aller für Nutzentfaltung relevanter Stellen, Branchen und Disziplinen (horizontale und vertikale Vernetzung),
- Profil und Leistungsfähigkeit des Netzwerks und der potenziellen Partner,
- Schlüssigkeit und Realisierbarkeit des Vorgehens,
- Engagement und Eigenleistung der Partner,
- Eignung des Antragstellers.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung
geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge
stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF und der Projektträger
behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten
Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung
vorgesehenen Einzel- und Verbundprojekte ausgewählt. Die Partner eines
Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der
Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Bei positiver Bewertung
werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe vom
Projektträger aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen
Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den
nach abschließender Prüfung entschieden wird.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im
Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 22.09.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen
Quelle: BMBF
